Verjährung ärztlicher Behandlungsfehler

Hallo, hier mal in Stichpunkten der Ablauf des Problems:
-1997 mal angenommen, einer Patientin wird die vergrößerte (kalter Knoten) Schilddrüse in einer Klinik komplett entfernt.
-1997 es ist zu diesem Zeitpunkt üblich, wegen der latenten Gefahr der versehentlichen Entfernung der Nebenschilddrüse, das entnommene Gewebe aufzubewahren.

-das wird nicht getan, wie es sich später herausstellt.
1997 schon kurz nach der OP bekommt die Patientin Calcium Tabletten um Spätfolgen zu vermeiden.
Diese können seitdem nicht abgesetzt werden, da der calciumspiegel stets nachgefüttert werden muss- Folge der versehentlich entfernten NebenSchilddrüse!
Dieser Umstand führt dazu, dass es keinen eigenen hormongesteuerten Haushalt mehr gibt und dieser mit Tabletten reguliert werden muss. Würde das nicht getan, könnte der Tod innerhalb einer Woche eintreten.

1998 meint der behandelnde Arzt, es wäre ja nicht so schlimm (medizinisch), und die Tabletten bekäme man ja von der KKasse bezahlt(monetäre Folgen).

Inzwischen hat sich der permanente Calciummangel zu einem Hypoparahyreoidsmus ausgewachsen. Folgen sind Lähmungen in den Gliedmaßen und in den Gesichtszügen Herzerkrankung (Muskelschwäche) und auf Grund der permanenten Tabletteneinahmen leidet der Magen, und Darm, die Wirkstoffe werden nicht vollständig aufgenommen, es werden nur noch die teueren Sorten der Medikamente vertragen, welche inzwischen auch zubezahlt werden müssen. Weiter fällt die Knochendichte ab, Zähne fallen aus, Implantate können nicht halten, kurz, die Osteoporose ist im vollen Vormarsch. Schmerzen gibt es auch zunehmend beim Schlafen, im Sitzen und Stehen sowieso.

Nun ist es so, dass weder der damals behandelnde Arzt, noch die Klinik heute noch existieren. Der Name des Operateurs ist auch nicht bekannt.
Gäbe es denn eine Möglichkeit der Schadenersatzforderung und wenn ja wo und wie stellt eine Betroffene dass dann an?
.

Moin,

wenn die KK die Medikation bezahlt, wird sie doch ein Interesse haben, die Kosten zu senken. Also sollte dies der erste Ansprechpartner sein.

Ein schönes WE.

Gruß Volker

Hi,

wird schwierig, da die Patientenaufzeichnung nur 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Die Verjährung fängt allerdings erst an sobald der Kläger (also Patient) mitbekommt das es aufgrund der Behandlung zu (Folge)Schäden gekommen ist.

Am besten sie lassen sich mal bei einem Medizinrechtler beraten.

Kompliziert ist es auch weil es die Klinik, den Behandler nicht mehr gibt.

Gruß

Die Verjährung fängt allerdings erst an sobald der Kläger
(also Patient) mitbekommt das es aufgrund der Behandlung zu
(Folge)Schäden gekommen ist.

und wie lange läuft die dann?

Meines Wissens beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre (hatte mich wegen anderer Fragen mal bei Medizinrechtsanwältn erkundigt).
Krankenkassen haben oft eigene Stellen, die ihre Mitglieder dazu beraten wenn der Verdacht auf Behandlungsfehler besteht. Von der Stiftung Gesundheit gibt es Beratungshilfescheine kostenlos (auf deren HP gucken).

3 Jahre