Verjährung ärztlicher Behandlungsfehler

Hab mir vor 2 Jahren mit einem steakmesser, bei dem Versuch gefrorenes Fleisch voneinander zu trennen, in den Mittelfinger gestochen.
Beim nähen im Krankenhaus meinte mein behandelnder Arzt: „fu**… Ich Krieg die schieße hier nicht zu…“
Da ich zum ersten Mal in meinem Leben genäht worden bin hab ich mir nichts weiteres dabei gedacht…
Jedenfalls habe ich seitdem ein taubes Gefühl im Finger, von der Narbe aus…
ich traf meinen damaligen Arzt bei einem weiterem besuch im Krankenhaus und erzählte ihm meine Gescheichte.
Er antworte nur mit den Worten: „Hmm… Hätten wir wohl doch operieren müssen…“ Und ging davon…
Jetzt wollte ich mal fragen ob ich da Vielleicht nicht rechtliche Schritte einleiten könnte, da nun mittlerweile  ~2 Jahre(+) dazwischen liegen…

Hi,

Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus einem Behandlungsfehler nach drei Jahren. Im Arzthaftungsrecht beginnt die Frist der Verjährung ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient entweder Kenntnis davon hat oder hätte erkennen können, dass ein Behandlungsfehler überhaupt vorliegt, der Arzt also bei seiner Behandlung vom medizinischen Standard abgewichen ist.

Somit kann durchaus jetzt „etwas unternommen“ werden. Ob du erfolgreich sein wirst, steht auf einem andene Blatt. Die Beweispflicht liegt bei dir.

Üblicherweise kann die deine Krankenkasse (GKV) bei Feststellung eines Behandlungsfehlers weiterhelfen (Adressen, weitere Vorgehensweise,  Einleitung eines Gutachtens durch den MDK, etc.)

Darüber hinaus ist die Ärztekammer ein möglicher Ansprechpartner. aber auch Verbraucherzentralen,  Selbsthilfegruppen oder Patientenberatungsstellen,
 z. B. der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Ruf doch mal unter 0800-0117722 die UP (=Unabhängige Patientenberatung Deutschland) an. (bundesweites kostenloses Beratungstelefon). http://www.patientenberatung.de/

Viel Erfolg

Georg