Verjährung Bürgschaft

Hallo.

Angenommen, der Darlehensgeber DG gewährt der Person X im Jahr 2005 ein Darlehen, das in 2005 auch zur Rückzahlung fällig wird.

Person Y hat für dieses Darlehen eine Bürgschaft geleistet.

Person X zahlt bis zum Jahr 2009 Teilbeträge, um das Darlehen zu tilgen. Ab 2009 werden sämtliche Zahlungen eingestellt.

Kann der Darlehensgeber sich nun in 2010 an den Bürgen halten oder wäre der Anspruch verjährt? Ich meine, etwas gelesen zu haben, dass wegen der Akzessorität der Anspruch des Darlehensgebers verjährt wäre.

Alternativ: Nicht der Darlehensnehmer, sondern der Bürge selbst hätte noch in 2009 - freiwillig, ohne dass ein vollstreckbarer Titel vorliegt - einen Teilbetrag geleistet. Kann man nach Einstellung der Ratenzahlungen gerichtlich gegen ihn vorgehen oder wäre der Anspruch verjährt.

Danke für eure Ideen zu diesem Fall.

Kann der Darlehensgeber sich nun in 2010 an den Bürgen halten
oder wäre der Anspruch verjährt? Ich meine, etwas gelesen zu
haben, dass wegen der Akzessorität der Anspruch des
Darlehensgebers verjährt wäre.

Nein, denn die Darlehensschuld besteht ja fort. Verjährung ist nicht eingetreten, weil immer wieder Teilzahlungen geleistet wurden.

Alternativ: Nicht der Darlehensnehmer, sondern der Bürge
selbst hätte noch in 2009 - freiwillig, ohne dass ein
vollstreckbarer Titel vorliegt - einen Teilbetrag geleistet.
Kann man nach Einstellung der Ratenzahlungen gerichtlich gegen
ihn vorgehen oder wäre der Anspruch verjährt.

Dto.