Folgender Fall:
A und B sind verheiratet und haben ein Kind. A und B besitzen ein Haus. B verstirbt, es ist kein Testament und Erbfolgevertrag vorhanden. A versäumt einen Erbschein und eine Grundbuchberichtiung zu beantragen. A und das Kind sind sich einig keinen Erbschein und Grundbuchberichtigun nachträglich vorzunehmen, da sonst das Kind im Grundbuch mit eingetragen würde. A verstirbt nun nach 31 Jahren und das Kind möchte nun das Erbe also Haus vollständig erben. Hierfür beantragt er einen Erbschein für A und nachträglich einen Erbschein für B, da diese ja immer noch im Grundbuch steht. Ist der Erbanspruch des Kindes von B (also 25% des gesamten Hauses)nun nach 31 Jahren verjährt und wenn ja was passiert damit. Oder hat er ein gesamten Anspruch auf das Haus von A und B.