Verjährung ohne Titel ?

Ich habe eine Frage zum Thema Verjährung von Forderungen. Vor einigen Jahren hatte ich bei der Telekom 3 Rechnungen beanstandet,es kamen die üblichen Mahnungen vom Telekom-Anwalt (auf welche ich auch reagiert hab).Im Jahr 2002 hab ich dann ein Urteil vom zuständigen Amtsgericht gekriegt,daß ich zu zahlen hätte. Ein Titel war nicht dabei. Wie ist es in so einem Fall mit der Verjährung ? Dürfte so eine Forderung dann nicht auch nach 2 Jahren zum Jahresende verjähren ? Und wie ist das,wenn man inzwischen nochmal Mahnungen von dem erwähnten Anwalt kriegt ? Beginnt die Frist dann von Neuem ?

Gruß
Marco

Im Jahr 2002 hab ich dann
ein Urteil vom zuständigen Amtsgericht gekriegt,daß ich zu
zahlen hätte. Ein Titel war nicht dabei.

Warum auch? Das Urteil ist der Titel:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__704.html

Ich habe eine Frage zum Thema Verjährung von Forderungen. Vor
einigen Jahren hatte ich bei der Telekom 3 Rechnungen
beanstandet,es kamen die üblichen Mahnungen vom Telekom-Anwalt
(auf welche ich auch reagiert hab).Im Jahr 2002 hab ich dann
ein Urteil vom zuständigen Amtsgericht gekriegt,daß ich zu
zahlen hätte. Ein Titel war nicht dabei.

Kunststück die Vollstreckbare Ausführung hat dein Gegner!

Wie ist es in so
einem Fall mit der Verjährung ? Dürfte so eine Forderung dann
nicht auch nach 2 Jahren zum Jahresende verjähren ?

Nein die können 30 Jahre lang versuchen bei Dir zu Geld zu kommen.
Ich empfehle Ratenzahlung sonst wird es immer teurer.
Jakob

Und wie
ist das,wenn man inzwischen nochmal Mahnungen von dem
erwähnten Anwalt kriegt ? Beginnt die Frist dann von Neuem ?

Gruß
Marco