Hallo,
Sind bei diesem Missbrauch im Heim die Täter nicht verurteilt
worden weil es zu lange her war?
Das kann doch nicht sein!
Doch, das ist so.
Neben den bereits genannten Argumenten (Befriedungsfunktion und Beweisprobleme) ist zusätzlich noch wichtig:
Wenn sich der Täter 3, 5, 10, 20 Jahre lang nach der Tat rechtstreu verhalten hat, dann ist der präventive Zweck einer möglichen Bestrafung bereits erfüllt.
Das ganze wird vielleicht verständlicher, wenn man sich bewusst macht, dass der Hauptzweck einer Bestrafung darin liegt, den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten.
Und wenn er jetzt jahrelang keine Straftaten mehr begangen hat, besteht eigentlich kein Grund, ihn noch zu bestrafen.
Wenn er erneut straffällig geworden ist, kann die verjährte „alte“ Straftat übrigens sogar bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Trobi.