Verjährung von Gerichtskosten

das Gericht hat offenbar vergessen, eine Gerichtskostenrechnung rechtzeitig zu zuzustellen. Jemand findet am 2.1.2012 eine Rechnung von Mitte 2007 in seinem Briefkasten mit normaler Post. Diese wurde lt. Postempel und beiliegendem Schreiben abgesandt am 29.12.2011 (vermutlich hat das System da Alarm geschlagen wegen Verjährung?). Zählt als Zugang dann auch wie üblich 29.12. + 3 Werktage?
Laut Gerichtskostengesetz 2004 §5 (1) verjähren Ansprüche nach Kosten nach vier Jahren:
„(1) Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist.“
Ist die Gerichtskostenrechnung somit verjährt? Der Vorgang wurde ja 2007 beendet und die Rechnung erstellt.

Steht doch groß und breit da:
„(1) Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist.“
und zwar ist das Wörtchen NACH ausschlaggebend: Das heisst, dass die 4 Jahre erst ab dem 1.1. 2008 angelaufen sind und damit verjährt das Ganze erst am 31.12. um 24.00h.
Verjährung ist also noch nicht eingetreten.
ramses90

Guten Tag,

vielen Dank, da steht aber auch, daß die Zahlungen in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres bereits verjährt sind und nicht das da erst die Verjährung beginnt. Also das Kalenderjahr 2007 ist am 1.1.2008 0:00 Uhr abgelaufen und somit die Verjährung 4 Jahre später am 1.1.2012 0:00 bereits erfolgt. So lese ich das jedenfalls heraus…

Das steht eben nicht so da!
Da steht: „“(1) Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren IN vier Jahren NACH Ablauf des Kalenderjahrs, IN dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise BEENDET ist."
Verjährungen beginnen immer erst NACH ABLAUF des Jahres (also im darauffolgenden Jahr = am 1.1.) in dem die Schuld entstanden ist.
Was ist daran sooo schwer zu verstehen?
ramses90

Hm…es steht aber nur 1x „mit Ablauf des Kalenderjahres drin“! Und damit ist 2007 gemeint. Vielleicht reden wir ja auch aneinander vorbei und meinen das gleiche? In einem anderen Forum habe ich dazu gerade noch folgendes gelesen:
„Beendet 2007 + Ablauf des Jahres = 01.01.2008 + 4 Jahre = 31.12.2011“
„Das Jahr endet (läuft ab) mit dem 31.12., 23:59 Uhr, nicht mit dem 01.01. des darauffolgenden Jahres.“
„Zuerst muss das Jahr 2007 ablaufen und dann 1. Jahr = 2008 2. Jahr = 2009 3. Jahr = 2010 4. Jahr = 2011 Am 31.12.2011 um 23:59 Uhr wäre die letzte Möglichkeit noch rechtzeitig zu zustellen Am 01.01.2012 um 0:00 Uhr ist zu spät.“
Also verjährt, denn es wurde ja erst am 2.1.2012 zugestellt. Ihr Darlegung verunsichert mich jetzt trotzdem.

Hi und sorry, war mein Fehler!
Also die Verjährung ist am 31.12.2011 um 24.00h tatsächlich eingetreten, denn nur die Zustellung einer Rechnung hemmt die Verjährung nicht.
Ein Mahnbescheid oder eine Klage hätte eine hemmende Wirkung gehabt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html Da steht ausführlich wann eine Hemmung eintritt.
MfG ramses90