Verjährungsfrist bei Rechnungen

Hallo,

ich habe eine Rechnung von einem Labor bekommen über einen Zeitraum von 97-03. Wann verjähren denn die Forderungen??

Gruß,
Tim

Hallo Tim,
Forderungsrechnungen verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren. Wobei aber zu bedenken ist, dass jede Mahnung diese Verjährungsfrist wieder unterbricht.
Gruß
Rüdiger

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Hallo, Ihr,!

unabhängig davon, ob eine Laborrechnung aus 3/97 tatsächlich noch nicht verjährt ist (keine Ahnung, habe kein BGBG zu Hause), die Mahnung unterbricht nicht die Verjährung. Im Zivilrecht unterbricht nur die Einreichung der Klage!!! Ich würde mich erst einmal (kostet nix) auf die Einrede der Verjährung berufen und gucken, was die Gegenseite macht…
Ingeborg :smile:)

Hallo,

die Mahnung unterbricht nicht die Verjährung.

aber sie hemmt sie:
http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html

Gruß,
Christian

Hallo,
eine Mahnung vom Unternehmen selbst hemmt die Verjährung auch nicht. §204 BGB sieht die Hemmung auch nur bei gerichtlichen Maßnahmen vor.
So wie ich das sehe, ist die Forderung verjährt.
Nach § 196 BGB a.F. wäre die Forderung bereits nach 2 Jahren verjährt gewesen. Und diese Vorschrift wäre nach Art.229 § 6 EGBGB

Ich gehe dabei davon aus, daß die Rechnung bereits fällig war (Abnahme, bzw. Erledigung hat 1997 stattgefunden.)

Gruß
Harry

Hallo,

eine Mahnung vom Unternehmen selbst hemmt die Verjährung auch
nicht. §204 BGB sieht die Hemmung auch nur bei gerichtlichen
Maßnahmen vor.

schon klar, mein Fehler. Irgendwie war heute morgen zu viel Mahnerei im Forum :wink:

So wie ich das sehe, ist die Forderung verjährt.
Nach § 196 BGB a.F. wäre die Forderung bereits nach 2 Jahren
verjährt gewesen.

Nun, zu dem Fall habe ich mich zwar nicht konkret geäußert, aber wo wir schon dran sind: Die Rechnungen stammen aus den Jahren 1997-2003. Verjährt sind also nur die Rechnungen bzw. Forderungen 1997-2000.

Gruß,
Christian

Hallo,

So wie ich das sehe, ist die Forderung verjährt.
Nach § 196 BGB a.F. wäre die Forderung bereits nach 2 Jahren
verjährt gewesen.

Nun, zu dem Fall habe ich mich zwar nicht konkret geäußert,
aber wo wir schon dran sind: Die Rechnungen stammen aus den
Jahren 1997-2003. Verjährt sind also nur die Rechnungen bzw.
Forderungen 1997-2000.

…und da habe ich doch glatt nur an das Jahr 1997 gedacht.
Naja, das halbe Jurastudium hat man bereits mit Ende der ersten Klasse hinter sich…eigentlich. Man muß nur richtig lesen können.

Gruß
Harry