Angenommen Person A behauptet, dass Person B gedroht hätte Person C zu schlagen. Person A behautet dies öffentlich und behauptet dies vor Person B und einigen weiteren Personen.
Diese angebliche Drohung hat Person B jedoch nie ausgesprochen. Person A beruft sich auf ein Gespräch, das 2 Jahre zurück liegt.
Zeugen gibt es auf beiden Seiten nicht.
Kann Person B die Person A wegen Verleumdung oder übler Nachrede verklagen? Wie ständen die Chancen auf Erfolg?
Person B steht in eim öffentlichen Verhältnis und hätte einen Ruf zu verlieren…