Verleumdung ohne Zeugen?

Angenommen Person A behauptet, dass Person B gedroht hätte Person C zu schlagen. Person A behautet dies öffentlich und behauptet dies vor Person B und einigen weiteren Personen.

Diese angebliche Drohung hat Person B jedoch nie ausgesprochen. Person A beruft sich auf ein Gespräch, das 2 Jahre zurück liegt.

Zeugen gibt es auf beiden Seiten nicht.

Kann Person B die Person A wegen Verleumdung oder übler Nachrede verklagen? Wie ständen die Chancen auf Erfolg?

Person B steht in eim öffentlichen Verhältnis und hätte einen Ruf zu verlieren…

Wenn das Gespräch zwei Jahre alt ist, stellt sich die Frage, warum derjenige es jetzt erst verbreitet. Kann man eine heutige akute Bedrohung für die Person, der vor zwei Jahren im Gespräch Schläge angedroht wurden, annehmen? Dann wäre die Verbreitung bzw. Warnung wohl gerechtfertigt.

Ansonsten kann man zumindest mit einer gerichtlichen Verfügung auf Unterlassung rechnen, wenn dem Kläger durch die Behauptungen Schaden entsteht.

Hätte denn eine solche gerichtliche Verfügung Chancen auf Erfolg? Der Richter weiß ja nicht wer die Wahrheit sagt…

Der Richter weiß ja nicht wer die Wahrheit sagt…

Eben, und eshalb ist Person A in Beweisnot, denn die ist ja die Einzige, die vor Zeugen eine ehrenrührige Behauptung aufgestellt hat, für deren Wahrheitsgehalt sie ihrerseits keine Zeugen oder sonstigen Beweise hat.

Gruß
smalbop