Vermieter veröffentlicht Anschrift seiner Mieter

Problem:
Vermieter A will seine Eigentumswohnung verkaufen.
Vermieter A, bietet die Wohnung seiner Mieterin B an.
Die bewohnt die Wohnung seit 4 Jahren.
Vermieter A will unbedingt, das Mieterin B kauft.
Sie will aber nicht.
Zufällig entdeckt Mietrin B das Exposé im Internet.
Vermieter A hat Fotos von der Außenansicht eingestellt, die Wohnung auf den Fotos kenntlich gemacht.
Vermieter A hat allerdings auch die volle Adresse des Objekts veröffentlicht und damit auch die Adresse von Mieterin B. Es handelt sich um einen kleineren Ort.
Darf er das?

Servus,

beschreibst Du bitte noch kurz, an welchen Einzelheiten des Exposés zu erkennen ist, dass in der Wohnung respektive an der angegebenen Adresse Mieterin B wohnt? Heißt Mieterin B z.B. „Katholische Pfarrgemeinde“ oder „Postbank“?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vermieter A will seine Eigentumswohnung verkaufen.

Exposé im Internet.

Vermieter A hat Fotos von der Außenansicht eingestellt, die
Wohnung auf den Fotos kenntlich gemacht.
Vermieter A hat allerdings auch die volle Adresse des Objekts
veröffentlicht

Der Eigentümer darf seine Immobilie im Internet zum Verkauf mit Adresse und Außenaufnahme an bieten.

ja
er dürfte sogar noch dazuschreiben, dass die jetzige mieterin seit vier jahren in der wohnung lebt, wenn er meint, dass diese info dem verkauf der wohnung dienlich ist.

B

und natürlich auch noch wie viel Miete und wie viel NK gefordert werden. Und für die Mieterin uU doch recht peinlich: Wie viel davon tatsächlich bezahlt wurde.

vnA

Guten Tag,
die Frage wurde bereits beantwortet.
Vielen Dank

Servus,

meine Rückfrage wurde noch nicht beantwortet.

Ich formuliere das mal etwas prägnanter: Mit dem beschriebenen Exposé veröffentlicht der Mieter keine Adresse, die einer bestimmten Person zuzuordnen wäre.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder