Vernehmung

Hallo,

ist es richtig, dass Zeugen einen Termin bei der Polzei gar nicht
wahrnehmen müssen und ihnen daraus auch keine Nachteile entstehen? Bei der Staatsanwaltschaft müssen sie erscheinen, oder?
Ist es weiters auch wahr, dass nicht nur der Beschuldigte (dem
Beschuldigten steht es nach dem Grundsatz „nemo tenetur se ipsum
accusare“ ((§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO)) frei, ob er sich zur Sache einlässt oder nicht) , sondern auch die Zeugen vor der Polizei (!) nicht die Wahrheit sagen müssen? Vor der Staatsanwaltschaft schon, oder? Wenn dem so ist, was hat dem Gesetzgeber dazu bewogen solche Regelungen auch für Zeugen einzuführen? Warum sollen Zeugen vor der Polizei lügen dürfen, vor der Staatsanwaltschaft nicht mehr? Für mich gibt das keinen Sinn einen Unterschied zwischen einer Aussage vor der Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen.

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

ist es richtig, dass Zeugen einen Termin bei der Polzei gar
nicht
wahrnehmen müssen und ihnen daraus auch keine Nachteile
entstehen?

ja, stimmt. Man sollte aber höflicherweise absagen. Die Polizei kann die Abgabe der Personalien verlangen, das geht aber auch schríftlich.

Bei der Staatsanwaltschaft müssen sie erscheinen,

oder?

ja, ebenso bei Gericht

Ist es weiters auch wahr, dass nicht nur der Beschuldigte (dem
Beschuldigten steht es nach dem Grundsatz „nemo tenetur se
ipsum
accusare“ ((§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO)) frei, ob er sich zur
Sache einlässt oder nicht) , sondern auch die Zeugen vor der
Polizei (!) nicht die Wahrheit sagen müssen?

Es ist nicht strafbar für einen Zeugen, bei der Polizei zu lügen, aber auch nicht empfehlsam. Der Zeuge wird in der Regel noch vom Gericht geladen und da muss er die Wahrheit sagen (auch uneidliche Falschaussagen vor Gericht sind strafbar).
Wenn der Zeuge dann vor Gericht etwas anderes sagt als bei der Polizei, wird er das erklären müssen und macht sich unglaubwürdig.

Vor der

Staatsanwaltschaft schon, oder? Wenn dem so ist, was hat dem
Gesetzgeber dazu bewogen solche Regelungen auch für Zeugen
einzuführen? Warum sollen Zeugen vor der Polizei lügen dürfen,
vor der Staatsanwaltschaft nicht mehr? Für mich gibt das
keinen Sinn einen Unterschied zwischen einer Aussage vor der
Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen.

Is aber so.

Vielen Dank

Biddeschön

Gruss Hans-Jürgen
***