Hallo,
ist es richtig, dass Zeugen einen Termin bei der Polzei gar nicht
wahrnehmen müssen und ihnen daraus auch keine Nachteile entstehen? Bei der Staatsanwaltschaft müssen sie erscheinen, oder?
Ist es weiters auch wahr, dass nicht nur der Beschuldigte (dem
Beschuldigten steht es nach dem Grundsatz „nemo tenetur se ipsum
accusare“ ((§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO)) frei, ob er sich zur Sache einlässt oder nicht) , sondern auch die Zeugen vor der Polizei (!) nicht die Wahrheit sagen müssen? Vor der Staatsanwaltschaft schon, oder? Wenn dem so ist, was hat dem Gesetzgeber dazu bewogen solche Regelungen auch für Zeugen einzuführen? Warum sollen Zeugen vor der Polizei lügen dürfen, vor der Staatsanwaltschaft nicht mehr? Für mich gibt das keinen Sinn einen Unterschied zwischen einer Aussage vor der Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen.
Vielen Dank
Martin Unterholzner