Verpflichtet zur Unterhaltsforderung?

Hallo, ich wollte wissen, ob man als Elternteil gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Unterhalt für die Kinder zu fordern?
Mir ist klar, daß man verpflichtet ist, ihn zu leisten.
besten Dank

Hallo,

es gibt den § 1614 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html

Fordert z. B. die Mutter keinen Unterhalt vom Vater, kann später mal das Kind gegen die Mutter vorgehen. Gegen den Vater kann das Kind dann nämlich wegen § 1613 BGB nicht mehr vorgehen.

Merke: Fordern muß man immer, ob dann was zu holen ist, ist eine völlig andere Geschichte.

grüße
dragonkidd

Hallo vielen Dank

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Hallo,

Deine Antwort ist eine Interpretation des § 1614 BGB die ich noch nirgendwo gelesen oder gehört habe. Sie ist sehr eigenartig.

Warum sollte ein Kind, dessen Mutter (sagen wir mal für drei Jahre keinen Unterhalt gefordert hat) später gegen die Mutter vorgehen können? Dem Kind hat nichts gefehlt, weil die Mutter die Barunterhaltspflicht freiwillig an der Stelle des Vaters übernimmt? Hier wären Urteile nicht schlecht, die Deine sehr außergewöhnliche Interpretation belegen.

Der § 1614 BGB besagt, dass ein Unterhaltsverzicht für die Zukunft (z. B. per Vertrag) nicht rechtskräftig ist. Die Mutter sich also jederzeit - trotz Unterhaltsverzicht - es sich anders überlegen kann und dann trotzdem Unterhalt fordern kann.

Der betreuende Elternteil kann vor allen Dingen nicht zu Lasten der Allgemeinheit (also z. B. des Sozialamtes) auf den Unterhalt verzichten.

Es gibt Urteile z. B. vom BGH IV b ZR 13/82 und noch ein neueres vom BGH (das ich jetzt auf die Schnelle nicht finde), die befreien oder vermindern die Unterhaltspflicht des Vaters, weil die Mutter ein vielfaches an Einkommen des barunterhaltspflichtigen Vaters hat. Sie ist dann auch barunterhaltspflichtig gegenüber dem Kind.

Das wäre ja bei Deiner Interpretation des Paragrafen gar nicht möglich, da ja sonst das Kind auch noch gegen die Mutter vorgeht.

Man muss nirgends fordern, nur wenn man nicht fordert hat man Pech gehabt und kann es nicht später für den zurückliegenden Zeitraum doch noch fordern.

Ich kenne viele Mütter, die sagen oder vor Jahren sagten, der Vater hat noch weitere Familie zu versorgen ich verdiene selber genug und ich kann den Kindern zusätzlich zum Betreuungsunterhalt auch noch (teilweise) den Barunterhalt bieten.

Ich kenne keinen Fall wo die Kinder dann auch noch gegen diese fairen Mütter vorgegangen wären. Ach ja, nach welchen Paragrafen hätten die das tun müssen?

Gruß
Ingrid

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