Verrechnung Gerichtskosten/Steuer

Stimmt es, daß eine offene Forderung der Landesjustizkasse (Gerichtskosten) mit einer evt. Lohnsteuerrückerstattung verrechnet werden kann ? Wenn ja, ist dies auch dann möglich wenn die Forderung nur gegen eine Person gerichtet ist, die Steuererstattung aber Eheleuten zusteht ?