Versäumnisurteil und Vollstreckung

Hallo,

Vorerst die sache: im 2007/6 habe ich ein Auto an einen Händler aus Hamburg verkauft für 14000 Euro das Auto war defekt und wurde auch im Kaufvertrag mit dem vermerk zylinderkopfdichtungsschaden veremekt. Der Händler hat mich darauf hin angeklagt und er hat auch in mainz prozesskostenhilfe beantragt die jedoch abgelehnt worden ist. Darauf hin hat er eine Beschwerde im Koblenz eingereicht die auch abgelehnt worden.

Und bis 15.6.2011 habe ich nichts mehr von der Sache gehört auch meine Rechtsanwältin wir sind ausgangen das sie Sache jetzt vorbei ist. aber plötzlich am 15.6.2011 kam ein obergerichtsvollzieher mit einem vollstreckungstitel und mit einem Versäumnisurteil. Er hat mir gesagt das ich ca.20.000 Euro an schaden Ersatz an den autohändler aus Hamburg zu zahlen habe. Der händler der mich verklagt hat hat mich noch mal nach der Ablehnung in Hamburg angeklagt. Von dieser Klage erfuhr ich bis zum 15.6.2011 nichts der versäumnisurteil erging am 10.02.2010 und die kostenfestsetztungsbeschluss 27.08.2010. Darauf mich sofort zu mein Anwalt gegangen und sie hat mir auch mitgeteilt das sie nichts bekommen hat. Wir haben darauf hin ein Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen stand beantragt dies wurde aber abgelehnt.die versäumnisurteil und die kostenfestsetzungsbeschluss wuden nicht an meine alte Adresse in Mainz auch nicht in meine neue die ich seit 2009 bewohne zugesandt Man hätte mein Aufenthalt nicht ermittelen können und wurde Dann öffentlich in Hamburg Landgericht veröffenlicht obwohl ich Angemeldet bin und ein festenwohnsitz und ein Anwalt habe ist das passiert. Habe jetzt morgen ein ev Termin Beim Amtsgericht. Und weiss leider nicht was ich machen soll ich kann ja beweisen das ich nichts von der Anklage wusste.

Ich hoffe ihr habt ein Rat für mich.

MfG

Hallo soogo,

wenn du dich beim wohnortwechsel an und abgemeldet hast, warst du vom gericht aus zu ermitteln. da urteile und vollstreckungen den betroffenen persönlich erreichen müssen werden diese per einschreiben versandt. sofern der empfänger nicht zu ermitteln ist, wird eine ema anfrage gestartet. dort bekommt man dann die richtige adresse genannt, die schreiben gehen dann an die richtige adresse.

wenn dich damals ein anwalt vertreten hat, gingen die schreiben usw. an diesen. dieser hätte dich dann eigentlich ermitteln sollen …

frag mal bei diesem nach…

beim ev ist die sache eigentlich schon gelaufen !

sorry, aber hier bleibt eigentlich nichts mehr übrig als die sache dem petitionsausschuss des bundestages vorzutragen !

alles gute hook