Versandkosten bei Nacherfüllung wg. Sachmangel

Hallo Experten,

wenn ein Käufer einen Artikel, den er bei einem (gewerblichen) Verkäufer erworben hat, wg. Sachmangels an diesen zurück schickt zum Zwecke der Nacherfüllung, kann er dann von ihm die entstandenen Versandkosten verlangen?

Mir fehlt leider der Kommentar zu § 439 Abs. 2 BGB. Gilt das nur für die Lieferung des Verkäufers NACH der Nacherfüllung der Sache, also wenn er den Artikel repariert oder neu an den Käufer (zurück) sendet oder auch eben für den Käufer, der die defekte Ware erst mal an den Verkäufer schicken muss?

Mathias

Ohne jetzt die entsprechenden Paragraphen auswendig zu kennen (IANAL =) ) würde ich mal folgendes sagen: Prinzipiell dürfte das BGB den Verbraucher (also die Privatperson) schützen und diese durch den Mangel nicht schlechter dastehen lassen.
Das bedeutet also der Händler müsste die Kosten übernehmen müssen.
(Natürlich vorausgesetzt es handelt sich um einen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung.)
Soweit ich mich entsinnen kann ist da bei der Sachmangelhaftung auch kein Hinweis, wie es sich da rechtlich verhält.
Allerdings kann sich da auch in den letzten beiden Jahren etwas zum Thema getan haben (ich bin da nicht auf dem aktuellen Stand, also berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege!)

Die andere Seite ist natürlich: Wenn der Käufer sich noch innerhalb der 2 Wochen ab Zugang des Artikels befindet und der Kaufvertrag im Sinne des allgemein so genannten Fernabsatzgesetzes stattgefunden hat und die Kaufsumme 40 Euro überschritten hat und die Zustellung versandkostenfrei war, dann tritt einfach vom kaufvertrag zurück - der Händler muss dann die Portokosten tragen.
Wenn das alles erledigt ist, dann kaufe einfach nochmal den gleichen Artikel (beim selben Händler oder einem der auch versandkostenfrei liefert!).

Die andere Seite ist natürlich: Wenn der Käufer sich noch
innerhalb der 2 Wochen ab Zugang des Artikels befindet und der
Kaufvertrag im Sinne des allgemein so genannten
Fernabsatzgesetzes stattgefunden hat und die Kaufsumme 40 Euro
überschritten hat und die Zustellung versandkostenfrei war,
dann tritt einfach vom kaufvertrag zurück - der Händler muss
dann die Portokosten tragen.
Wenn das alles erledigt ist, dann kaufe einfach nochmal den
gleichen Artikel (beim selben Händler oder einem der auch
versandkostenfrei liefert!).

…nur dumm, wenn schon die zwei Wochen um sind oder der Käufer die Verpackung des Artikel weg geschmissen hat…

Danke für deine Antwort!

Mathias