Versandkosten und Gewährleistung ebay Artikel

Folgenden Fall angenommen:

A ersteigert einen Profi-Aktenvernichter über ebay. B bietet diesen dort an als „einwandfrei funktionierend“ an Selbstabholer an. Eine Gewährleistung schließt er nicht aus.

A ersteigert den Artikel für 70 Euro. Da ihm die über 700 km lange Fahrt (hin und zurück) zu lang und zu teuer ist, beauftragt er einen Spediteur, der ihm das Gerät für 70 Euro liefert.

A probiert das Gerät sofort aus. Obwohl Vernichter dieser Art bis zu 40 Blatt Papier auf einmal vernichten sollten, versagt das Gerät bereits bei 2 Blättern seinen Dienst. Darauf angesprochen meint B, er habe davon nichts gewußt, habe das Gerät auch nur mit 1 Blatt getestet.

Für A ist das Gerät unbrauchbar. Er bietet B an, das Gerät entweder zu reparieren oder Schadenersatz zu leisten.

B ist bereit die 70 Euro Kaufpreis für das Gerät zu ersetzen, die 70 Euro Transportkosten aber nicht, da es sich ja um eine Auktion für Selbstabholer gehandelt habe.

B sagt: Wenn A persönlich zu B gefahren wäre und beide hätten festgestellt, daß es defekt ist, hätte A das Gerät sicher nicht mitgenommen, sei kein Schaden entstanden.

A argumentiert, daß B ihm auf jeden Fall die Versandkosten zahlen muß. Wäre A persönlich hingefahren, wären (bei 0,30 Euro/km) über 200 Euro Fahrtkosten angefallen. So sind es nur 70 Euro.

A schaltet ebay ein und bittet um Hilfe. Ebay soll B über die Rechte von A aufklären. A hat bereits an B einen Link auf die ebay Seite geschickt, auf der die 3 Möglichkeiten Reparatur, Wandlung/Minderung und Schadenersatz erklärt sind.

Ebay leitet jedoch nur das Angebot von B weiter, die Artikelkosten zu erstatten und möchte den Fall schließen.

Frage: Hat A nun Anspruch auf Erstattung der Versandkosten? Kann B sich auf den Passus „Selbstabholer“ berufen?