Versaumnisurteil - zwangsräumung

Guten Abend,
folgende Frage;
ich habe jetzt endlich ein Versäumnisurteil für die Zwangsvollstreckung vorliegen. Die Mieterin ist schon seit 11 Monaten verschollen, der Strom wurde  Dez.2013 gekappt, ich wage nicht daran zu denken, wie es dort aussieht.
Muss ich diesen hoffentlich letzten Schritt wieder über einen Anwalt beantragen, oder kann ich-aus Kostengründen- mich direkt an den Gerichtsvollzieher wenden, um die Zwangsräumung durchführen zu lassen??
Für ein paar Tipps wäre ich dankbar.
mfg

Hallo!

was soll ein Anwalt da machen ? Soll der Tür aufbrechen und anfangen Unrat rauszuschaffen ?

Gerichtsvollzieher ist der richtige Mann/Frau .
Der macht das, bestellt zum Termin einen Schlüsseldienst(falls nötig) und auch ein Umzugsunternehmen, was Räumungsgut sortiert nach Müll und was man (gegen gutes Geld) einlagern muss.
Die Kosten muss der Vermieter natürlich vorstrecken und darf vielleicht hoffen, es jemals wiederzubekommen.

MfG
duck313

Hallo,

erste Gegenfrage: Ist das Urteil schon rechtskräftig? Im Zweifelsfall die paar Tage noch warten (eine Räumung bekommt man bis dahin ohnehin nicht hin).

Zweite Gegenfrage: Liegt das Urteil schon in vollstreckbarer Form mit entsprechender Klausel „Ausfertigung wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt“ vor? Sonst muss zunächst eine vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht beantragt werden.

Die vollstreckbare Ausfertigung kann man dann auch selbst an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts mit der Bitte um Vollstreckung des Räumungstitels schicken. Dann wird allerdings erst einmal eine nette Vorschussrechnung kommen, die man erst einmal bezahlen muss, bevor tatsächlich geräumt wird.

Gruß vom Wiz