Guten Morgen liebe Community,
ich hätte mal eine allgemeine Frage in Sachen Gesundheits- & Verkaufsrecht. Zwecks einer Standortanalyse würde ich in den kommenden Wochen gern Proben von selbst gekochten Suppen in einem potentiellen Zielgebiet für gewerblichen Verkauf an die mögliche Laufkundschaft verteilen. Also alles absolut ohne Geld dafür zu verlangen, sondern lediglich, um herauszufinden, ob Bedarf nach so etwas bestünde bzw. wie es mit der Zahlungsbereitschaft aussieht.
Die Produkte stammen nicht aus eigenem Anbau, soweit geplant jedoch komplett aus Deutschland, würden im Einzelhandel erstanden (Wie gesagt, nur als Probe, nichts mit Großmarkt etc) und in einer privaten Küche weiterverarbeitet. Dabei werden keine Produkte verwendet, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist, sprich: Vom Ansatz der Gemüsebrühe bishin zur fertigen Suppe wird alles selbst zubereitet.
Jetzt die eigentliche Frage: Benötige ich für das Anbieten der Proben eine Genehmigung? Da ich keinen Gewinn erzielen möchte, sollte das in der Hinsicht ja kein Problem sein. Wie sieht es jedoch in Sachen Lebensmittel- und Hygienerecht aus? Muss ich da gewisse Richtilinien beachten, so lange ich das Ganze in der oben beschriebenen Form durchführe?
Natürlich werden Arbeitsflächen etc. vorher und nachher gereinigt, ggf. desinfiziert und die Zutaten gewaschen. Die Verteilung würde über kleine Kunststoffgläser erfolgen. (Da ich hier gezielt auf Laufkundschaft zugreifen will, die vermutlich wirklich nur im Vorbeigehen zugreifen wird, kann ich dafür leider nur Einwegmaterialien einsetzen)
Auf jeden Fall schon mal vielen lieben Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten