Verschenken von Kostproben selbstgemachter Suppe

Guten Morgen liebe Community,

ich hätte mal eine allgemeine Frage in Sachen Gesundheits- & Verkaufsrecht. Zwecks einer Standortanalyse würde ich in den kommenden Wochen gern Proben von selbst gekochten Suppen in einem potentiellen Zielgebiet für gewerblichen Verkauf an die mögliche Laufkundschaft verteilen. Also alles absolut ohne Geld dafür zu verlangen, sondern lediglich, um herauszufinden, ob Bedarf nach so etwas bestünde bzw. wie es mit der Zahlungsbereitschaft aussieht.

Die Produkte stammen nicht aus eigenem Anbau, soweit geplant jedoch komplett aus Deutschland, würden im Einzelhandel erstanden (Wie gesagt, nur als Probe, nichts mit Großmarkt etc) und in einer privaten Küche weiterverarbeitet. Dabei werden keine Produkte verwendet, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist, sprich: Vom Ansatz der Gemüsebrühe bishin zur fertigen Suppe wird alles selbst zubereitet.

Jetzt die eigentliche Frage: Benötige ich für das Anbieten der Proben eine Genehmigung? Da ich keinen Gewinn erzielen möchte, sollte das in der Hinsicht ja kein Problem sein. Wie sieht es jedoch in Sachen Lebensmittel- und Hygienerecht aus? Muss ich da gewisse Richtilinien beachten, so lange ich das Ganze in der oben beschriebenen Form durchführe?

Natürlich werden Arbeitsflächen etc. vorher und nachher gereinigt, ggf. desinfiziert und die Zutaten gewaschen. Die Verteilung würde über kleine Kunststoffgläser erfolgen. (Da ich hier gezielt auf Laufkundschaft zugreifen will, die vermutlich wirklich nur im Vorbeigehen zugreifen wird, kann ich dafür leider nur Einwegmaterialien einsetzen)

Auf jeden Fall schon mal vielen lieben Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten :smile:

Empfehlenswert wäre ein Telefonat mit dem Gewerbeamt der Gemeinde-/Stadtverwaltung, um evtl. erforderliche Genehmigungen abzuklären, denn eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.
lG

hallo,
entgegen der Aussage von Nichttechniker gibt es durchaus einige bundeseinheitliche Richtlinien, und sogar die EU mischt da mit. Unter anderem das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und die Verordnung EU-Basis-Verordnung 178/2002.
Ein heikles Feld, da es auch Kennzeichnung und Hygienerecht umfasst.

Mehr dazu mit guten Listen gibt es hier: www.muenchen.ihk.de/de/innovation/Lebensmittel/Verke…

lg
Richard

Hallo,

wie mein Vorredner schon treffend ausführte,gelten für Lebensmittel zahlreiche Gesetze und Verordnungen,die unbedingt einzuhalten sind.

Kontrolleure des Gesundheitsamtes stehen schneller vor einem,als man gucken kann.

Hi Frank,

in welchen Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in der Zuständigkeit der Gesundheitsämter?

Schöne Grüße

MM

3 Like

Hallo,

in welchen Bundesländern ist die Lebensmittelüberwachung in
der Zuständigkeit der Gesundheitsämter?

bei uns in Niedersachsen kontrolliert das Gesundheitsamt die Schulküche. :smile:

Viele Grüße
Christa

Servus,

seltsam - im übrigen Niedersachsen ist Lebensmittelüberwachung Sache der Kommunen, üblicherweise wie auch in der Landeshauptstadt bei der Veterinärbehörde angesiedelt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

seltsam - im übrigen Niedersachsen ist Lebensmittelüberwachung
Sache der Kommunen, üblicherweise wie auch in der
Landeshauptstadt bei der Veterinärbehörde angesiedelt.

ich gebe zu, ich hatte die Info nicht aus erster, sondern erst aus zweiter Hand. :smile: Die Aussage in der E-Mail war „Wie ihr ja mitbekommen habt, war das Gesundheitsamt da und hat eine Betriebskontrolle durchgeführt. […] Herr […] vom Gesundheitsamt war bei der Nachkontrolle sehr zufrieden und hat uns ausgedrücklich gelobt!“

Nun habe ich recherchiert, und der besagte Name taucht in der Tat bei der Abteilung „Veterinärwesen und Verbraucherschutz“ auf, eine Namensgleichheit wäre verwunderlich. :smile:

Also: doch keine Enklave mit extra Regelungen. :wink: Die „Verwechslung“ der E-Mail-Schreiberin rührte womöglich daher, dass das Gesundheitsamt die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durchführt und das auch zu der Zeit aktuell war. Ich werde sie darauf hinweisen, damit sie nicht später weiter Verwirrung stiftet!

Viele Grüße
Christa