Verschiedene Listenpreise bei Möbel

Guten Tag,

ich habe mir in einem Möbelgeschäft ein Angebot über ein Schlafzimmer machen lassen. Die Summe der Einzelteile hat mir der Verkäufer zusammengerechnet: ca 5.000€, lt. Listenpreis.
Der Anbieter wirbt mit 35% auf d. Listenpreis.

Ein anderes Möbelgeschäft wirbt mit 40% auf Listenpreis. Also habe ich mir auch dort von den exakt gleichen Teilen die Summe zusammenrechnen lassen. Und welch Wunder: Das Schlafzimmer war dort trotz der 40% auf d. Listenpreis teuerer als beim ersten Anbieter.

Meine Frage: Gibt es da verschiedene Listenpreise oder wird der Verbraucher wieder mal ver… ?
Ist das erlaubt oder irreführende Werbung?

Vielen Dank für euer Antworten
Martin

Hallo,

das ist Marktwirtschaft. Deswegen finde ich es immer wieder lustig, wenn Leute bei 20% auf alles oder ähnlichen Aktionen kaufen, ohne vorher zu vergleichen.

Gruß
Kati

Hallo!

das ist Marktwirtschaft.

Hoppla, es ist noch kein FDP-Minister im Amt und wir haben trotzdem schon alle Regulierungen über Bord geworfen?

Spaß beissite: Unter „Listenpreis“ verstehen Verbraucher den Preis, der vom Hersteller für alle Einzelhändler empfohlen wird. Der ist also für alle gleich. Wenn also zwei Händler mit zwei verschiedenen „Listenpreisen“ agieren, liegt die Vermutung nahe, dass einer schummelt und der dann wettbewerbsrechlich belangt werden kann.

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Hallo,

Unter „Listenpreis“ verstehen Verbraucher den
Preis, der vom Hersteller für alle Einzelhändler empfohlen
wird. Der ist also für alle gleich.

Hm?
Ich verstehe unter Listenpreis den Preis, den der Verkäufer in seiner Liste findet. Warum sollte der vom Hersteller vorgegeben worden sein? Und was passiert, wenn der Hersteller überhaupt keine Verkaufspreisempfehlung gibt - existiert dann kein Listenpreis und der Händler darf diese Möbel dann gar nicht danach verkaufen?

Und warum sollte dieser Preis für alle gleich sein? Gibt es nur einen einzigen Hersteller und alle kaufen direkt ab Werk? Transportkosten sind nicht vorhanden? Mengenrabatte (die sich ja nicht nur auf eine Möbelserie, sondern auf das gesamte Umsatzvolumen des Händlers beziehen können) ausgeschlossen?

Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

Hallo,

Ich verstehe unter Listenpreis den Preis, den der Verkäufer in
seiner Liste findet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Listenpreis

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich verstehe unter Listenpreis den Preis, den der Verkäufer in
seiner Liste findet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Listenpreis

Das bestätigt meine Behauptung: es ist nicht festgelegt, um was es sich handelt.
Gruß
loderunner (ianal)

Huhu!

Ich verstehe unter Listenpreis den Preis, den der Verkäufer in
seiner Liste findet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Listenpreis

Das bestätigt meine Behauptung: es ist nicht festgelegt, um
was es sich handelt.

Wenn ich meine wikipedia-Allergie jetzt mal kurz beiseite lege, dann stelle ich fest, dass Deine Behauptung, es handele sich um einen vom Händler erfundenen Preis, den dieser in eine eigene Liste einträgt, eben nicht gestützt wird. Entweder ist es ein gebundener oder ein vom Hersteller empfohlener Preis, das steht da. Und das ist es auch, was ein durchschnittlicher Verbraucher darunter versteht, und darum geht es bei Vertragsauslegung.

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Hilfe.

Ich werde mich jetzt nochmal mit meinem Möbelhändler in Verbindung setzten und ihm sagen, dass das so nicht sein kann.

Danke, dass der Großteil meiner Meinung ist/war.

Wenn das Thema abgeschlossen ist, melde ich mich nochmal.

Martin

Hallo,

Wenn ich meine wikipedia-Allergie jetzt mal kurz beiseite
lege, dann stelle ich fest, dass Deine Behauptung, es handele
sich um einen vom Händler erfundenen Preis, den dieser in eine
eigene Liste einträgt, eben nicht gestützt wird.

Nach dem zweiten Lesen kannst Du diesbezüglich recht haben. Da steht aber noch mehr: sie kann incl. oder excl. Mehrwertsteuer sein. Könnte nicht da der unterschiedliche Preis herkommen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Nach dem zweiten Lesen kannst Du diesbezüglich recht haben. Da
steht aber noch mehr: sie kann incl. oder excl. Mehrwertsteuer
sein. Könnte nicht da der unterschiedliche Preis herkommen?

nein, siehe Preisangabenverordnung § 1 Abs. 1: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

Gruß

S.J.

Servus,

es ist leicht möglich, dass die beiden Küchen verschiedene sind, mit verschiedenen Listenpreisen. Der Unterschied kann z.B. darin bestehen, dass in den Schüben der einen an der Frontseite innen ein silberfarbiger PET-Streifen aufgeklebt ist.

Die eine Küche heißt dann z.B. Domodossola und die andere Domodussola de Luxe.

Diese Technik, mit einem Produkt verschiedene Segmente des Marktes abzudecken, heißt Preisdifferenzierung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Da steht aber noch mehr: sie kann incl. oder excl. Mehrwertsteuer
sein. Könnte nicht da der unterschiedliche Preis herkommen?

nein, siehe Preisangabenverordnung § 1 Abs. 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

Das bezieht sich imho auf den Endpreis, nicht auf die Liste, die der Kunde ja eigentlich gar nicht einsehen soll.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Das bezieht sich imho auf den Endpreis, nicht auf die Liste,
die der Kunde ja eigentlich gar nicht einsehen soll.

es geht hier aber ausschließlich um Preis, die einem Endverbraucher gegenüber kommuniziert wurden.

Gruß

S.J.

Hallo,

Das bezieht sich imho auf den Endpreis, nicht auf die Liste,
die der Kunde ja eigentlich gar nicht einsehen soll.

es geht hier aber ausschließlich um Preis, die einem
Endverbraucher gegenüber kommuniziert wurden.

Der ist hier aber vom genannten Listenpreis und dem versprochenen Rabatt abhängig. Und nun?
Gruß
loderunner (ianal)