Hallo,
Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
immer beschlagnahmt zu halten.
Wie ist das, wenn man den Schlüssel gar nicht hat? wenn
niemand ihn hat?
Für die Nicht-Techniker: Das hört sich zwar sehr abstrus an,
kann aber wirklich vorkommen. Einige Systeme bieten die
Möglichkeit, Swap Space („Auslagerungsdatei“) zu
verschlüsseln, und zwar mit einem Schlüssel, der beim Start
generiert wird und nur im Arbeitsspeicher aufbewahrt wird.
Wenn der Rechner ausgeht, ist auch der Schlüssel weg, was
durchaus gewollt ist.
Wenn das technisch nachvollziehbar ist, dann kann ggf. sicherlich mit anwaltlicher Hilfe die Herausgabe erwirkt werden. Im Zweifelsfall muss man aber auch dann damit rechnen, dass der PC einbehalten wird.
Die Staatsanwaltschaft hat in diesen Dingen gewisse Spielräume, und bei dem u.g. Bekannten war es bspw. so, dass das Verfahren trotz anzunehmender (geringer) Schuld eingestellt wurde, weil er nach Sicht der Staatsanwaltschaft mit der Beschlagnahme ausreichend „bestraft“ war. Offiziell wurde das natürlich anders formuliert, aber unter’m Strich scheint man das so sagen zu können.
Gruß,
M.