Verschlüsselung

Hallo,

angenommen, jemand hat eine Festplatte verschlüsselt und diese wird von der Polizei beschlagnahmt. Wenn Verdacht auf eine Strafttat besteht (und keine Gefahr für andere dadurch entsteht, falls sich dieser Verdacht bestätigt), ist dann der Besitzer der Festplatte verpflichtet, den Schlüssel preiszugeben?

Grüße,
Moritz

Hallo,

angenommen, jemand hat eine Festplatte verschlüsselt und diese
wird von der Polizei beschlagnahmt. Wenn Verdacht auf eine
Strafttat besteht (und keine Gefahr für andere dadurch
entsteht, falls sich dieser Verdacht bestätigt), ist dann der
Besitzer der Festplatte verpflichtet, den Schlüssel
preiszugeben?

nein, das ist er unter keinen Umständen, weil niemand dazu gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.

Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl. Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für immer beschlagnahmt zu halten.

Gruß,

M.

Hallo,

nein, das ist er unter keinen Umständen, weil niemand dazu
gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.

Gut zu wissen :wink:

Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
immer beschlagnahmt zu halten.

Wieso das denn? Was hat denn die Peripherie damit zu tun? *kopfschüttel*.
Ich hab mich schon immer gefragt, warum bei Razzien Computerbildschirme beschlagt werden, wenn nach Beweismaterial gesucht wird. Sind das reine Repressalien?

Grüße,
Moritz

Nachfrage: Verschlüsselter Swap
Hallo,

Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
immer beschlagnahmt zu halten.

Wie ist das, wenn man den Schlüssel gar nicht hat? wenn niemand ihn hat?

Für die Nicht-Techniker: Das hört sich zwar sehr abstrus an, kann aber wirklich vorkommen. Einige Systeme bieten die Möglichkeit, Swap Space („Auslagerungsdatei“) zu verschlüsseln, und zwar mit einem Schlüssel, der beim Start generiert wird und nur im Arbeitsspeicher aufbewahrt wird. Wenn der Rechner ausgeht, ist auch der Schlüssel weg, was durchaus gewollt ist.

Grüße,
Moritz

Hi,

nein, das ist er unter keinen Umständen, weil niemand dazu
gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.

Gut zu wissen :wink:

Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
immer beschlagnahmt zu halten.

Wieso das denn? Was hat denn die Peripherie damit zu tun?

Ich hab mich schon immer gefragt, warum bei Razzien
Computerbildschirme beschlagt werden, wenn nach Beweismaterial
gesucht wird. Sind das reine Repressalien?

Jein. Natürlich soll sowas auch wehtun, aber der Gedanke dahinter ist - laut einer befreundeten Polizistin sowie einem Kumpel, der mal betroffen war - folgender:

Beschlagnahmt wird in diesem Fall das Tatwerkzeug. Als Tatwerkzeug wird „das Computersystem“ betrachtet, und zu dem gehört eben neben dem Rechner auch alles, was dranhängt, auch, wenn ermittlungstechnisch auch die Festplatte allein reichen würde.

Gruß,

M. (kein Rechtsgelehrter!)

Hallo,

Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
immer beschlagnahmt zu halten.

Wie ist das, wenn man den Schlüssel gar nicht hat? wenn
niemand ihn hat?

Für die Nicht-Techniker: Das hört sich zwar sehr abstrus an,
kann aber wirklich vorkommen. Einige Systeme bieten die
Möglichkeit, Swap Space („Auslagerungsdatei“) zu
verschlüsseln, und zwar mit einem Schlüssel, der beim Start
generiert wird und nur im Arbeitsspeicher aufbewahrt wird.
Wenn der Rechner ausgeht, ist auch der Schlüssel weg, was
durchaus gewollt ist.

Wenn das technisch nachvollziehbar ist, dann kann ggf. sicherlich mit anwaltlicher Hilfe die Herausgabe erwirkt werden. Im Zweifelsfall muss man aber auch dann damit rechnen, dass der PC einbehalten wird.

Die Staatsanwaltschaft hat in diesen Dingen gewisse Spielräume, und bei dem u.g. Bekannten war es bspw. so, dass das Verfahren trotz anzunehmender (geringer) Schuld eingestellt wurde, weil er nach Sicht der Staatsanwaltschaft mit der Beschlagnahme ausreichend „bestraft“ war. Offiziell wurde das natürlich anders formuliert, aber unter’m Strich scheint man das so sagen zu können.

Gruß,

M.

Tatwerkzeug
Hallo Malte,

Beschlagnahmt wird in diesem Fall das Tatwerkzeug. Als
Tatwerkzeug wird „das Computersystem“ betrachtet, und zu dem
gehört eben neben dem Rechner auch alles, was dranhängt, auch,

welch ein Glück, dass nicht „die Wohnung“ als Tatwerkzeug angesehen wird…

Ciao, Holger