Versicherung

Hallo zusammen,

angenommen jemand hat bei einer Versicherung eine Versicherung abgeschlossen. Man bezahlt eine Prämie, die einen Rabatt beinhaltet, der einer bestimmten Personengruppe gewährt wird, z.B. Rabatt für Rentner, Studenten, öffentlicher Dienst usw.

Momentan gehört dieser jemand dieser Personengruppe nicht an, aber die Versicherung besteht nach wie vor zu diesem günstigeren Tarif. Jetzt tritt ein Schadensfall ein. Kann die Versicherung dann die Regulierung des Schadens verweigern? Besteht evtl. de jure gar keine Versicherung, weil der Vetrag wegen der fehlenden Zugehörigkeit zu der bestimmten Personengruppe ungültig ist? Oder ist man auf jeden Fall versichert, aber die Versicherung kann eine entsprechenden Nachzahlung der Beiträge fordern?

Gruß
Daniel

günstigeren Tarif. Jetzt tritt ein Schadensfall ein. Kann die
Versicherung dann die Regulierung des Schadens verweigern?

Da wäre es gut zu wissen, um welche versicherungssparte es sich handelt.

Besteht evtl. de jure gar keine Versicherung, weil der Vetrag

Doch, der Vertra besteht, allerdings wahrscheinlich zu reduzierten Leistungen.

Personengruppe ungültig ist? Oder ist man auf jeden Fall
versichert, aber die Versicherung kann eine entsprechenden
Nachzahlung der Beiträge fordern?

Da müßte man jetzt wissen, um was für eine Versicherung es sich handelt. Die Nachzahlung wäre eine Möglichkeit, die Regulierung mit Abzügen eine andere.

Hallo,

erstmal danke für die Antowrt. Nehmen wir mal an, es handelt sich um eine Privathaftpflichtversicherung.

Gruß
Daniel