Versorgung bei Gütertrennung?

Partner leben heute meistens in einer Zugewinngemeinschaft (ohne Gütertrennung) nach der amtlichen Trauung in einer Ehe zusammen. Eine Gütertrennung kann aber vereinbart werden.
Hat eine solche Gütertrennung irgend welche Auswirkungen für eine späteren Versorgung des Hinterblieben wenn ein Ehepartner stirbt? Die Frage bezieht sich auf die Hinterbliebenenversorgung, z.B. Hinterbliebenenrente und beamtenrechtliche Versorgung eines Hinterbliebenen nicht auf das Erbrecht!