Hallo,
mal wieder eine theoretische Frage:
Herr F und Frau F heiraten im April 1995 und lassen sich später scheiden. Nun erfolgt - nach 2009 - der Versorgungsausgleich. In dem Bescheid ist der „Posten“ aufgeführt dass Herr F in der Knappschaft Bahn-See ein Anrecht „mit einem Ehezeitanteil von x“ erlangt hat.
Herr F hat von 1989 bis 1992 bei der Bahn gearbeitet; war nach der Ausbildung arbeitslos + ABM-Stelle und fing am 1.9.1993 eine Ausbildung beim Finanzamt an (wo er auch sofort verbeamtet [auf Probe] wurde). Herr F ist sich unsicher ob die Rentenversicherungsbeiträge der ABM-Stelle mit in die Knappschaft eingezahlt wurden. Jedoch ist sich Herr F sicher (und das müsste in der Knappschaft auch ersichtlich sein) dass danach keine einzige Zahlung mehr an die Knappschaft gezahlt worden ist, da Herr F ja seit dem 1.9.93 verbeamtet ist.
Deshalb zieht Herr F in Zweifel, dass es sich hier um „ehezeitanteilige“ Ausgleichswerte handelt. Hat Herr F recht und diese Beiträge gehören gar nicht in die Versorgungsausgleichsberechnung?
LG und Danke schonmal
Tobi@s