Versorgungsausgleich - stimmt es so?

Hallo,

mal wieder eine theoretische Frage:

Herr F und Frau F heiraten im April 1995 und lassen sich später scheiden. Nun erfolgt - nach 2009 - der Versorgungsausgleich. In dem Bescheid ist der „Posten“ aufgeführt dass Herr F in der Knappschaft Bahn-See ein Anrecht „mit einem Ehezeitanteil von x“ erlangt hat.
Herr F hat von 1989 bis 1992 bei der Bahn gearbeitet; war nach der Ausbildung arbeitslos + ABM-Stelle und fing am 1.9.1993 eine Ausbildung beim Finanzamt an (wo er auch sofort verbeamtet [auf Probe] wurde). Herr F ist sich unsicher ob die Rentenversicherungsbeiträge der ABM-Stelle mit in die Knappschaft eingezahlt wurden. Jedoch ist sich Herr F sicher (und das müsste in der Knappschaft auch ersichtlich sein) dass danach keine einzige Zahlung mehr an die Knappschaft gezahlt worden ist, da Herr F ja seit dem 1.9.93 verbeamtet ist.

Deshalb zieht Herr F in Zweifel, dass es sich hier um „ehezeitanteilige“ Ausgleichswerte handelt. Hat Herr F recht und diese Beiträge gehören gar nicht in die Versorgungsausgleichsberechnung?

LG und Danke schonmal
Tobi@s

Hallo,

Herr F und Frau F heiraten im April 1995 und lassen sich später scheiden. Nun erfolgt - nach 2009 - der Versorgungsausgleich. In dem Bescheid ist der „Posten“ aufgeführt dass Herr F in der Knappschaft Bahn-See ein Anrecht „mit einem Ehezeitanteil von x“ erlangt hat.
Herr F hat von 1989 bis 1992 bei der Bahn gearbeitet; war nach der Ausbildung arbeitslos + ABM-Stelle und fing am 1.9.1993 eine Ausbildung beim Finanzamt an (wo er auch sofort verbeamtet [auf Probe] wurde). Herr F ist sich unsicher ob die Rentenversicherungsbeiträge der ABM-Stelle mit in die Knappschaft eingezahlt wurden.

Nicht nur die, sondern auch die der Arbeitslosigkeit, falls nicht die ABM-Stelle nahtlos an die Beschäftigung bei der Bahn anschloss.

Jedoch ist sich Herr F sicher (und das müsste in der Knappschaft auch ersichtlich sein) dass danach keine einzige Zahlung mehr an die Knappschaft gezahlt worden ist, da Herr F ja seit dem 1.9.93 verbeamtet ist.
Deshalb zieht Herr F in Zweifel, dass es sich hier um „ehezeitanteilige“ Ausgleichswerte handelt.

Das sind die Werte, die er durch den Ausgleich von der Frau erhalten hat. Die kommen nun auf die selbsterworbenen Ansprüche drauf. Die Ehefrau erhält im Gegenzug die Hälfte der in der Ehe erworbenen Ansprüche des Ehemanns „gutgeschrieben“.

Hat Herr F recht und diese Beiträge gehören gar nicht in die Versorgungsausgleichsberechnung?

Wo sollten sie sonst hin?

Grüße

Hallo,

Herr F ist sich unsicher ob die Rentenversicherungsbeiträge der ABM-Stelle mit in die Knappschaft eingezahlt wurden.

Nicht nur die, sondern auch die der Arbeitslosigkeit, falls nicht die ABM-Stelle nahtlos
an die Beschäftigung bei der Bahn anschloss.

Jedoch ist sich Herr F sicher (und das müsste in der Knappschaft auch ersichtlich sein) dass danach keine einzige Zahlung mehr an die Knappschaft gezahlt worden ist, da Herr F ja seit dem 1.9.93 verbeamtet ist.

Herr F hat die Unterlagen noch einmal sondiert und festgestellt, dass in der „Ehezeit“ noch der Zivildienst war. In dieser Zeit wurde in die Knappschaft eingezahlt. Alle Werte, die außerhalb der Ehe waren, wurden auch - wie schon vermutet - nicht mit in die Berechnung einbezogen.

Hat Herr F recht und diese Beiträge gehören gar nicht in die Versorgungsausgleichsberechnung?

Wo sollten sie sonst hin?

Zum Einen gibt es Grenzwerte damit nicht wegen Bagatellwerten in Rentenkonten „rumgewühlt“ werden muss. Aus diesem Grund gibt es die Ausschluss-Paragrafen (§ 18?).
Zum Anderen wurde im konkret fiktiven Fall in beiden Rentenkonten gearbeitet, so dass ein Ausschluss hier nicht zum Zuge kam und alle Werte mit eingerechnet werden mussten.

MfG
Tobi@s