Versorgungsausgleich zwischen Pensionärin und Rentner

Eine Pensionärin und ein Rentner lassen sich 2014 scheiden. Laut Versorgungsausgleich muss die Pensionärin monatlich 80 € zahlen, der Rentner 40 €. Die Pensionärin hat ein Rentenkonto aus einer 15 monatigen geringfügigen Beschäftigung. Da für die Rentenberechtigung keine 60 Monate erreicht wurden und als Pensionärin keine freiwilligen Rentenbeiträge mehr eingezahlt werden dürfen, kommt die Pensionärin nicht an Ausgleichszahlung von den 40 € des Rentners. Wie kann hier ein Ausgleich zustande kommen?

Du verwechselst etwas.

Beim Versorgungsausgleich, werden die jeweiligen Pensionen bzw. Renten gekürzt und dem Ehegatten gutgeschrieben.
Maßgebend sind die Renten-, bzw. Pensionsansprüche während der Ehezeit.

Er/Sie selbst muss nichts zahlen.

Gruß Merger

Tatsächlich wird die Differenz der hälftigen, gemeinsamen Rentenanwartschaften der beiden Parteien während der Ehezeit geteilt.

Der besser Versorgte muss also soviele Rentenpunkte abgeben und auf das Rentenkonto des anderen übertragen, dass beide für sich denselben Anspruch bei Renteneintritt erhalten, wie sie bei Fortbestand der Ehe gemeinsam gehabt hätten.

Dies gilt auch für private Rentenansprüche (Versorgungswerk, Versicherung, Betriebsrente,…)

Für Pensionszusagen Beamter gilt § 44 Versorgungsausgleichsgesetz.

G imager

Das ist mir schon klar. Die 40€ des Rentner gehen auf das Rentenkonto der Pensionärin, welches aus der Zeit ihrer Geringfügigen Beschäftigung für sie angelegt wurde. Da die Pensionärin jedoch die Anwartschaft von 60 Monaten nicht erfüllt, wird ihr keine Rente aus diesem Rentenkonto ausgezahlt. Die 40€ des Rentners, die ihm jeden Monat von seiner Rente abgezogen werden, kommen bei der Pensionären nicht an. Und das ist total ungerecht. Es kommt zu keinem Versorgungs"AUSGLEICH"!

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs wird nicht bestritten. Es kommt jedoch zu keinem Ausgleich, weil die Pensionärin die notwendigen 60 Monate Anwartschaft auf ihr Rentenkonto nicht erreicht hat. Aber auf irgendeine Weise muss doch der Versorgungs"AUSGLEICH" stattfinden!!!

Noch einmal: Mit der Scheidungsverbundsache Versorgungsausgleich werden Anwartschaften, Rentenpunkte, ausgeglichen. Hatte einer in der Ehe 900 EUR an eigenem Rentenanspruch erworben, der andere hingegen eine Pensionszusage von 1.600 EUR, bekommen beide eben jeweils 1.250 EUR Anspruch auf ihren jeweiligen „Rentenkonten“ zugesprochen.

Und der jeweilige Anspruch bleibt unverändet, selbst wenn der andere seinen Anspruch - warum auch immer - tatsächlich gar nicht ausbezahlt bekommt :frowning:

Wer das ungerecht findet, muss eben auf die Versorgungsgemeinschaft einer Ehe, mindestens aber dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft, verzichten.

G imager

Da die
Pensionärin jedoch die Anwartschaft von 60 Monaten nicht
erfüllt, wird ihr keine Rente aus diesem Rentenkonto
ausgezahlt.

Hat die Pensionärin vergessen während ihres bisherigen Lebens einer Tätigkeit/Arbeit nachzugehen ?

Hallo Merger,
nein, die Pensionärin hat ihr lebenlang als Beamtin gearbeitet und bekommt Ihre Pension aus der Pensionskasse. Aber anscheinend wird der Ausgleich Ihres Mannes (40€) nicht auf Ihrem Pensionskonto gutgeschrieben, sondern nur auf ihrem Rentenkonto, das aus der Zeit ihres gerinfügigen Jobs entstand. Diesen geringfügigen Job hat sie jedoch nur 22 Monate ausgeübt und so kommen die 60 Monate, die sie für eine Rentenberechntigung/-auszahlung benötigt nicht zustande. Anscheinend werden ihr die Einzahlungen aus den 22 Monaten geringf. Job (und eben auch der Versorgungsausgleich ihres Mannes) auf das Rentenkonto, nicht ihrem Pensionskonto gutgeschrieben. Wieso wird das Rentenkonto und das Pensionskonto getrennt behandelt?

Genau das:"…warum auch immer…" interessiert mich. Warum wird das Pensionskonto und das Rentenkonto getrennt behandelt?