Verstoß gegen das Meldegesetz. Was nun?

Hallo,

ich bin seit 3 Jahren Student und wohne deshalb nicht mehr zu Hause. Allerdings hab ich die neue Wohnung nicht als Nebenwohnung angemeldet. Als ich nun kürzlich ein Gewerbe angemeldet habe, das den Hauptsitz in dieser Nebenwohnung hat, hab ich die Wohnung angemeldet.
Allerdings habe ich damit gegen das Meldegesetz verstoßen, demnach muss man sich innerhalb von 7 Tagen anmelden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 MG LSA). Ich habe mich also 3 Jahre zu spät angemeldet und hab jetzt einen Brief von der Stadt bekommen.
Ich kann die Tat nun zugeben oder nicht. In dem Fall brauche ich eine Begründung, nur welche?
Vom Vermieter wurde ich nicht direkt darauf hingewiesen, mich anzumelden. Und auch sonst kam nie ein Brief oder ähnliches. Normalerweise, sollte man doch einen Brief von der Stadt bekommen oder nicht? War jedenfalls bei einem Bekannten so, der versäumt hat sich innerhalb der ersten 7 Tage anzumelden.

Meine Frage ist nun, was mache ich? Tat zugeben? dann kann ich aber wohl keine Begründung schreiben… oder nicht zugeben? ist das aber vielleicht schlechter? wenn ich keinen richtigen Grund habe, sondern nur, dass ich es nicht wusste und mich niemand darauf hingewiesen hat?

Vielen Dank,

Hootch

Hi,

Vom Vermieter wurde ich nicht direkt darauf hingewiesen, mich
anzumelden. Und auch sonst kam nie ein Brief oder ähnliches.
Normalerweise, sollte man doch einen Brief von der Stadt
bekommen oder nicht? War jedenfalls bei einem Bekannten so,
der versäumt hat sich innerhalb der ersten 7 Tage anzumelden.

Woher soll die Stadt wissen, daß Du dort wohnst, wenn Du nicht angemeldet bist? Demzufolge können sie Dir schlecht einen Brief schreiben :wink:

Meine Frage ist nun, was mache ich? Tat zugeben? dann kann ich
aber wohl keine Begründung schreiben… oder nicht zugeben?
ist das aber vielleicht schlechter? wenn ich keinen richtigen
Grund habe, sondern nur, dass ich es nicht wusste und mich
niemand darauf hingewiesen hat?

Leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Ich wußte vor meinem Umzug auch nicht, daß es so strenge Regeln gibt, und habe mich einige Wochen zu spät angemeldet. Hatte aber zum Glück keine Konsequenzen. 3 Jahre sind da schon ganz happig!
Hab leider auch keine Ahnung, was Du machen kannst. Interessant wäre es auch, zu wissen, welche Konsequenzen auf Dich zukommen.

Ich würde es wahrscheinlich zugeben, da es sich schlecht leugen läßt. Vielleicht kannst Du mit der „Ich-wußte-es-nicht“-Geschichte ein mildes Urteil rausschlagen.

MfG
Julia

Hallo,

empfehle aus eigener Erfahrung:

a) alles zugeben

b) ganz freundlich sein und kleine Brötchen backen

c) auf die schlechte finanzielle Situation (unterstelle ich mal) verweisen

Grund:

Bei einer so langen Zeit kann das sehr teuer werden. War schon vor Jahren so, dass man für ein (!) Jahr bis zum dreifachen eine Monatsgehalten aufgebrummt bekommen kann.

Da helfen nur die Tränendrüsen, sonst wüsste ich auch nichts.

Viel Glück,

Andreas

Hallo,

ich kann mir kaum vorstellen, dass es so dramatisch werden kann. Im Meldegesetz NRW ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 DM (Gesetz lautet noch nicht auf Euro) betragen.

Würde mich sehr wundern, wenn es in Sachsen-Anhalt wesentlich anders wäre.

Jedenfalls würde ich dir nicht raten, es zu leugnen. Die Beweislage scheint mir doch ziemlich eindeutig.

Gruß
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
in Sachsen sind es meiner Kenntnis nach bis zu 10000€. Die Sache könnte zumindest theoretisch empfindlich teuer werden.

Gruss
Enno

Erstmal Danke für die schnellen Antworten.

In dem Brief, den ich bekommen habe, ist auch nur die Rede von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ich kann mich nun aber nur dazu äußern, wenn ich die Ordnungswidrigkeit nicht zugebe. Oder soll ich JA ankreuzen und trotzdem eine Begründung schreiben? Ihr macht mir ja richtig Angst hier mit diesen hohen Busgeldern… bin doch nur ein armer Student…

Ihr macht mir ja richtig Angst hier mit diesen
hohen Busgeldern… bin doch nur ein armer Student…

Mach dir da keine so grossen Sorgen. Ich war über bald 2 Jahrzehnte nie ordnungsgemäss gemeldet (ursprünglich wg. Bundeswehr, später einfach so). Irgendwann hat sich das Finanzamt Neuss geweigert, mir ständig die Steuerkarte hinterherzuschicken, so dass ich mich zu Beginn vergangenen Jahres am langjährigen Wohnort anmelden musste. Fünf Jahre habe ich zugegeben (Ausstellungsdatum des Mietvertrags) und habe 200 Euro gezahlt.

Ist allerdings ein grosser Ermessensspielraum in solchen Entscheidungen.

Hallo,

ich bin seit 3 Jahren Student und wohne deshalb nicht mehr zu
Hause. Allerdings hab ich die neue Wohnung nicht als
Nebenwohnung angemeldet.
Allerdings habe ich damit gegen das Meldegesetz verstoßen,
demnach muss man sich innerhalb von 7 Tagen anmelden (§ 9 Abs.
1 Satz 1 i. V. m. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 MG LSA). Ich habe mich
also 3 Jahre zu spät angemeldet
Vom Vermieter wurde ich nicht direkt darauf hingewiesen, mich
anzumelden. Und auch sonst kam nie ein Brief oder ähnliches.
Normalerweise, sollte man doch einen Brief von der Stadt
bekommen oder nicht?

Vielen Dank,

Hootch

Hallo Hootch,
das gibt es einfach nicht,dass Du nicht gewusst haben wolltest,sich anmelden zu müssen.Das kaufe ich Dir nicht ab!!!
Dann noch vom Vermieter zu erwarten Dich darauf aufmerksam zu machen???
oder ein Brief der Stadt zu erwarten…da hattest Du doch schon eine
„Ahnung“,dass Du Dich anmelden musst???
Gruss Gerhard

Hallo Hootch,
das gibt es einfach nicht,dass Du nicht gewusst haben
wolltest,sich anmelden zu müssen.Das kaufe ich Dir nicht ab!!!
Dann noch vom Vermieter zu erwarten Dich darauf aufmerksam zu
machen???
oder ein Brief der Stadt zu erwarten…da hattest Du doch schon
eine
„Ahnung“,dass Du Dich anmelden musst???
Gruss Gerhard

Ich habe mich nie darum gekümmert. Ich wusste zwar, dass man sich anmelden kann, aber nicht, dass es sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.
Von Bekannten weiss ich, dass sie sich auch nie in ihrer Nebenwohnung angemeldet haben.
Das mit dem Breif weiss ich, weil ein Bekannter kürzlich einen solchen Brief bekommen hat, auch ohne dass er die neue Wohnung irgendwo angemeldet hat.

Hallo!

In dem Brief, den ich bekommen habe, ist auch nur die Rede von
einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ich kann mich nun aber nur
dazu äußern, wenn ich die Ordnungswidrigkeit nicht zugebe.
Oder soll ich JA ankreuzen und trotzdem eine Begründung
schreiben? Ihr macht mir ja richtig Angst hier mit diesen
hohen Busgeldern… bin doch nur ein armer Student…

Also wenn man dir klar nachweisen kann, dass du dort gewohnt hast, dann kreuze an ja und schreibe in die Begründung, dass du aus welchen Gründen auch immer übersehen hast dich anzumelden (lass dir was Gutes einfallen, was möglichst glaubwürdig klingt - die Wahrheit musst du eh nicht schreiben), dass du einsiehst, dass das Unrecht ist und die Vorschrift in Zukunft beachten wirst. Dann kannst du noch auf deine Unbescholtenheit verweisen (ich gehe mal davon aus). Wenn du noch entsprechend niedrige Einkommensverhältnisse hast, dann denke ich doch, dass das nicht so schlimm wird.

Gruß
Tom

Gruß
Tom

Hallo

Ich kann die Tat nun zugeben oder nicht. In dem Fall brauche
ich eine Begründung, nur welche?

Wie wärs mit Dummheit oder Naivität?

Vom Vermieter wurde ich nicht direkt darauf hingewiesen, mich
anzumelden. Und auch sonst kam nie ein Brief oder ähnliches.
Normalerweise, sollte man doch einen Brief von der Stadt
bekommen oder nicht?

Hiphiphurra,
wie soll die Stadt dich denn anschreiben, wenn du dort nicht gemeldet bist?
Die Glaskugel, in der jeden Morgen die illegal Zugezogenen erscheinen ist noch nicht erfunden.

Meine Frage ist nun, was mache ich? Tat zugeben? dann kann ich
aber wohl keine Begründung schreiben… oder nicht zugeben?
ist das aber vielleicht schlechter? wenn ich keinen richtigen
Grund habe, sondern nur, dass ich es nicht wusste und mich
niemand darauf hingewiesen hat?

Rechtsgrundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Tipp: zugeben, bußgeldzahlen - lernen

Gruß
HaWeThie

Das mit dem Breif weiss ich, weil ein Bekannter kürzlich einen
solchen Brief bekommen hat, auch ohne dass er die neue Wohnung
irgendwo angemeldet hat.

Hi nochmal: es gibt Vermieter, die teilen der Stadt mit, dass sie einen neuen Mieter haben, allein aus Selbstschutz wegen städt. Gebühren und so.

Gruß
HaWeThie