Vertrag durch Konkludentes Handeln

Hallo Ihr Lieben,

bitte um Hilfe/Rat. Angenommen ein Wärmeanbieter übernimmt den alten, aber der Kunde erfährt drüber nur nachdem eine Betriebskostenabrechnung zugestellt wurde (mit ganz ungünstigen Preisen/Bedingungen versteht sich). Der neuer Vertrag ist durch Konkludentes Handeln zustande gekommen, da der Lastschrift auch übernommenen wurde ist das ganze dann auch bezahlt… Wie kann man sich dagegen wehren bzw. auf alten Preisen/Bedingungen hoffen?

Vielen Dank!

Hallo,
ziehe ich irgendwo ein und stecke einen Stecker in die Steckdose, so kann der Energieanbieter von konkludentem Handeln reden. Dies ist jedoch strittig, da er erst einmal als Grundversorger ohne Vertragslaufzeiten für Strom zu sorgen hat.

In der Frage geht es jedoch um einen nicht angezeigten Anbieterwechsel durch Wegfall des alten Wärmelieferers. Im vorliegenden Fall sehe ich eine au0erordentliche Kündigung als gerechtfertigt an, da dem Nutzer keine Chance gegeben wurde, sich nach einem anderen Anbieter umzusehen und er vor allem über die neue Preisgestaltung nicht informiert wurde.

Es sieht für mich so aus, dass er sogar die Mehrkosten ggü. dem Altvertrag vom neuen Anbieter zurückklagen kann, da er von nichts in Kenntnis gesetzt wurde.
Viel Erfolg dabei.