Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Kunde und Lieferant besprechen / verhandeln telefonisch einen Vertrag (Konditionsvertrag und allgemeine Einkaufsbedingungen).
Nachdem der Kunde sich die besprochenen Punkte notiert hat, schickt er dem Lieferanten einen Vertrag zu.
Die Inhalte des Vertrages weichen aber zum Teil von den vereinbarten Sachverhalten ab (zum Teil hat der Kunde aus seiner Sicht bessere Konditionen etc. im Vertrag festgehalten, obwohl etwas anderes besprochen wurde)
Ein anderer Punkt ist, dass der Kunde den zugesandten Vertrag nur selbst unterschrieben hat und auch keine Unterschrift für den Lieferanten vorgesehen hat, sodass der Vertrag auch so gültig sei.
Ein Vertrag besteht in der Regel aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Dieser Fall ist doch eigentlich nur eine
einseitige Willenserklärung.
Wenn der Lieferant keinen Einspruch erhebt, bezogen auf die besprochenen Punkte, die nicht korrekt im Vertrag notiert worden
sind, ist der Vertrag dann trotzdem gültig, auch wenn nur der Kunde
unterschrieben hat?
Über eine Antwort freue ich mich.
Vielen Dank.