Vertragsauflösung bei Gewerbeabmeldung?

Wenn eine natürliche Person im Namen einer Firma einen Vertrag unterzeichnet, das Gewerbe nach eienr Zeit abmeldet, aber keine Insolvenz oder ähnliches eingeleitet wird; ist dies Voraussetzung für eine Vertragsauflösung? Oder kann der Vertrag nur zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden und die Gebühr des Vertrages muss bis zu diesem Termin gezahlt werden?

Das wäre ja eine feine Art, sich vertraglicher Verpflichtungen zu entziehen. Ob ein Gewerbe betrieben wird oder nicht, hängt - by the way erwähnt - nicht davon ab, ob es angemeldet wurde. Man kann sich hier also durchaus fragen, ob das Gewerbe überhaupt abgemeldet werden durfte.

Im Namen der Firma - das ist so eine Sache. Eine Firma ist im rechtlichen Sinn nur der Name des Kaufmanns, unter dem dieser ebenfalls klagen und verklagt werden kann. Mehr nicht.

Wenn also die Person selbst die Verpflichtungen aus dem Vertrag eingegangen ist und nicht etwa eine juristische Person oder eine quasijuristische Person gegründet worden war (z.B. GbR), müssen auch die Pflichten aus den laufenden Verträgen weiter erfüllt werden.

Levay

Danke für die Antwort. Genauso sehe ich das nämlich auch. Wenn jetzt jemand ein Unternehmen hat, einen Vertrag hierfür abgeschlossen hat und mir dann eine Gewerbeabmeldung zusendet, ist es kein Grund den Vertrag zu lösen. Habe ich das richtig verstanden?
Gibt es dafür eine rechtl. Grundlage?

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Rechtliche Grundlage ist und bleibt der Vertrag, es sei denn natürlich, dass er nicht mit der Person, sondern mit einer juristische Person (z.B. GmbH) abgeschlossen wurde, die es nicht mehr gibt.

Levay