Vertragsgültigkeit ohne Zustimmung zweiten Hausbesitzers?

Vater und Sohn kaufen ein Haus, beide sind vertraglich die Besitzer. Nun geht der Vater ohne Wissen des Sohns zu einer Türenfirma und lässt für das Haus eine neue Tür anfertigen, welche durch eine riesige Werbung durch die Türfirma vor dem Haus am Zaun (10 Jahresvertrag) finanziert wird. Hat der Sohn ein Anrecht, den Vertrag, der mit der Türfirma geschlossen wurde anzufechten bzw. abzuändern? Die massive 10m x 1,50m Werbung direkt vor dem Haus ist dem Sohn ein ziemlicher Dorn im Auge.

Ich denke schon dass das möglich ist. Immerhin ist es ja auf beide zugelassen und wenn der Sohn nicht zugestimmt hat, kann er das anfechten, immerhin hat es ja MIT unterschrieben. Und da das Ganze eben auf dem Grundstück stattfindet, was auch dem Sohn gehört, ist das denke ich schon möglich. (alles Theorie)

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass auch beide Eigentümer des Hauses sind. Das ist aber leider auch egal. Nicht das Haus hat die Tür bestellt, sondern eine Person. Diese Person haftet für die Abnahme und Bezahlung der Ware. Wenn jetzt einer der Eigentümer die Tür nicht will, müssen sich die Besitzer oder Eigentümer des Hauses streiten, ob die Tür in den Müll soll, oder ob sie eingebaut wird.
Die Werbung nun am Haus oder vor dem Haus hat einer bestellt. Der trägt die Verantwortung. Sollte der andere Eigentümer die Werbung nicht zulassen, muss an die Türlieferfirma eine Vertragsstrafe oder der Gegenwert von dem Bestellter bezahlt werden.
Ich muss aber jetzt einschränken: Ich kenne das ganze Vertragswerk nicht, was da so alles vereinbart wurde, kann ich nicht erraten. Es bleibt nur bei dem Sachstand: Wer die Musik bestelllt, muss sie auch bezahlen.
mfg
PB

Hallo,

zumindest hätte der Sohn ein Mitspracherecht gehabt, da ihm das Grundstück auch gehört und das Schild somit auch auf seinem Eigentum steht. Ich würde dem Vertrag widersprechen und die Demontage des Schildes fordern. Dann muss die Tür natürlich sofort bezahlt werden, was aber Sache des Vaters ist. Schließlich hat er die Tür bestellt. Und wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen, egal, ob der Sohn die Tür auch nutzt.

Gruß,

twilight 666