Vertragsrecht- Fitnesstuido

Folgendes Theoretisches Beispiel :
Hallo, es hat jemand einen 4 Wochen Vertrarg für ein Fitnesstudio unterschrieben der nur 4 Wochen gültigkeit hat.
Nun sollte die Person 40 Euro zahlen für 4 wochen training. Er hat die 40 Euro nicht gezahlt und nun fordert das Fitnesstudio die 40 Euro.
Muss er den Betrag zahlen ist der Vertragsrechtsgültig oder erst ab dem Zeitpunkt ab dem er die 40 zaht, kann das Fitnesstudio weitere schritte einleiten?
Wer kann helfen oder weiss rat?

Hi
versteh ich das richtig:
da schließt jemand einen Vertrag ab, über eine Dienstleistung von vier Wochen und weigert sich, das vertraglich vorgessehene Entgelt zu zahlen?
Ist aber auch eine Unverschämtheit von dem Studio, auf die Bezahlung, die sicher so im Vertrag steht, zu bestehen, obwohl der andere nicht zahlen will.

Gehts noch?
Ob der Nichtzahler die angebotene Leistung in Anspruch nimmt, ist egal, das Fitnessstudio stellt seine Leistung zur Verfügung.
Schau in den Vertrag, wo drinstehen sollte, wer was zu leisten hat und dann denk mal daran, dass Verträge eingehalten werden müssen.

Hallo,

wurde für den 4-Wochen-Vertrag ein fest vereinbarter Vertragsbeginn veeinbart, also 1. oder 15. oder 23. oder ist dies nicht vereinbart?
Wenn ein fester Vertragsbeginn vereinbart wurde, sind natürlich mit Vertragsbeginn die vereinbarten Kosten zu bezahlen, andernfalls wäre eben strittig, wann der Vertrag wirksam würde.

si

Hallo, es hat jemand einen 4 Wochen Vertrarg für ein
Fitnesstudio unterschrieben der nur 4 Wochen gültigkeit hat.

In diesem Vertrag wird SICHER drinstehen, ab wann er läuft.

Nun sollte die Person 40 Euro zahlen für 4 wochen training. Er
hat die 40 Euro nicht gezahlt und nun fordert das Fitnesstudio
die 40 Euro.

Das Studio geht also davon aus, dass die Laufzeit ab Vetragsschließung begann, während der Kunde davon ausging, dass die Laufzeit erst mit der Zahlung der 40€ beginnt?

Ich fürchte, dass man dazu den Vetrag durchlesen muss.
Sollte im Vetrag kein Beginn der einmonatigen Laufzeit festgehalten sein, so würde ich allerdings davon ausgehen, dass sie sofort bei Vertragsschluss anfängt.

Guten Tag,

wenn man einen Vertrag für 40 Tage Training zu einem Preis von 40 Euro geschlossen hat, dann musst man natürlich auch 40 Euro bezahlen, eigentlich selbstverständlich, oder? Der Preis muss natürlich im Vertrag mit drinstehen und nicht etwa „kostenloses Probetraining“ oder so. Wenn der Preis drinsteht, dann muss man auch bezahlen.

und täglich grüßt …
… das Murmeltier

Hallo,

wieder einmal:

andernfalls wäre eben strittig, wann der Vertrag
wirksam würde.

Müll.

Ein Vertrag wird wirksam, sobald zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden, hier also zum Zeitpunkt als der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde …

Strittig wäre höchstens, wann die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen erfolgt.

Die 40 EUR sind fällig, so oder so.

Gruß Wawi

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