Vertragsrecht- Fitnesstuido

Hallo, ich habe einen 4 Wochen Vertrarg für ein Fitnesstudio unterschrieben der nur 4 Wochen gültigkeit hatte.
Nun sollte ich 40 Euro zahlen und es hätte für mich los gehen können. ich hab die 40 Euro nicht gezahlt unn fordert das Fitnesstudio die 40 Euro.
Muss ich den Betrag zahlen ist der Vertragsrechtsgültig oder erst ab dem Zeitpunkt ab dem ich die 40 zahle, können Sie weitere schritte einleiten?
Wer kann helfen oder weiss rat?

Hallo Patrick,

der Vertrag wurde mit Deiner Unterschrift gültig,
das Fitnessstudio kann also die 40 € einklagen bis hin zur Vollstreckung…
Mit der Unterschrift hast Du ja bestätigt, daß Du den Vertrag angenommen hast, Rücktrittsrechte wären im Vertrag geregelt, was aber sehr unwahrscheinlich ist bei so kurzzeitigen Dingen…

Hallo,
wenn Sie einen 4-wöchigen Vertrag unterschrieben haben, müssen Sie sich daran genau halten. Ich bin kein Hellseher, weis also nicht, was Sie unterschreiben haben.
Wenn aber darin steht, dass Sie 40,00 Euro für die 4 Wochen zu zahlen haben, dann müssen Sie diese auch bezahlen, wenn Sie kein Mahnverfahren mit Kosten wollen.
mfg
pb

Natürlich musst Du das zahlen! Und selbstverständlich kann das Studio weitere Schritte einleiten. Vertrag ist Vertrag.

Gruß,

twilight666

leider war ich krank …