Hallo,
in der Satzung des Vereines „B“ ist unter dem Passus „Mitgliederversammlung“ keine Regelung enthalten, ob sich das Mitglied A per Vollmacht durch ein anderes Mitglied C vertreten lassen kann. (hinsichtlich Abstimmungen oder Beschlussfähigkeit der M.-Versammlung)
Ist die Vetretung dann möglich? Wenn ja welche Regelungen greifen dann (zB: ein Mitglied darf max. 10 per Vollmacht vetreten?).
Danke und Grüße
samson