Vertretung in Mitgliederversammlung Verein

Hallo,

in der Satzung des Vereines „B“ ist unter dem Passus „Mitgliederversammlung“ keine Regelung enthalten, ob sich das Mitglied A per Vollmacht durch ein anderes Mitglied C vertreten lassen kann. (hinsichtlich Abstimmungen oder Beschlussfähigkeit der M.-Versammlung)

Ist die Vetretung dann möglich? Wenn ja welche Regelungen greifen dann (zB: ein Mitglied darf max. 10 per Vollmacht vetreten?).

Danke und Grüße
samson

Hallo,

in der Satzung des Vereines „B“ ist unter dem Passus
„Mitgliederversammlung“ keine Regelung enthalten, ob sich das
Mitglied A per Vollmacht durch ein anderes Mitglied C
vertreten lassen kann. (hinsichtlich Abstimmungen oder
Beschlussfähigkeit der M.-Versammlung)

Wenn in der Satzung da nichts drinsteht, klares NEIN. §38(40)BGB

Gruß
Peter