Verzicht auf mündliche Verhandlung/ Verw. Gericht

Guten Tag,

in welchem Fall sollte man nicht auf die mündliche Verhandlung vor dem  Verwaltungsgericht verzichten. Eilt sehr.
Dem Anwalt des Klägers ist die Entscheidungsfindung bekannt und es sieht für den Kläger nicht gut aus. Kann die Anwesenheit bzw. mündliche Verhandlung vor Gericht noch zu einem abweichen des Gerichts in der Sache bewirken.

Gruß Opec

Hallo,
wenn das Gericht bereits vor mündlicher Verhandlung seine Sichtweise erklärt hat, könnte man nur dann von einer Abweichung des Gerichtes ausgehen, wenn zur mündlichen Verhandlung neue Tatsachen vorgetragen werden, sofern dies noch innerhalb der Fristen/Normen liegt.
Vermutlich deutet der RA an, dass die mündliche Verhandlung keinen Erfolg bringen wird und der Verzicht geringere Kosten auslösen wird.

lG

Hallo OPEC,

rein formal steht die Entscheidung natürlich noch nicht fest. Allerdings machen sich die Richter oft schon ein Bild aufgrund der vorliegenden Unterlagen.

Kann die Anwesenheit bzw. mündliche Verhandlung vor Gericht noch zu
einem abweichen des Gerichts in der Sache bewirken.

In der Regel nur, wenn man wirklich Neues vortragen kann oder über außergewöhnliche Überzeugungskräfte verfügt. Ein Tipp: Eine (kostengünstige) Klagerücknahme kann meist noch während der mdl. Verhandlung erklärt werden. In diesem Fall kann man natürlich nicht mehr in die nächste Instanz gehen.

Gruß
Ultra