Guten Tag,
in welchem Fall sollte man nicht auf die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht verzichten. Eilt sehr.
Dem Anwalt des Klägers ist die Entscheidungsfindung bekannt und es sieht für den Kläger nicht gut aus. Kann die Anwesenheit bzw. mündliche Verhandlung vor Gericht noch zu einem abweichen des Gerichts in der Sache bewirken.
Gruß Opec