Hallo www-Gemeinde!
Folgender, fiktiver Fall, alle Namen zufällig ausgewählt:
Herr Meier und Herr Müller einigen sich bei einem zivilrechtlichen Vergleich auf eine Zahlung von Summe X seitens Herrn Müller.
Herr Müller wartet auf ein entsprechendes Schreiben des Gerichts, das er jedoch erst nach knapp drei Wochen über seinen Anwalt erhält. Dort steht auch nix besonderes drin, die Summe war ja bekannt.
Herr Müller hat keine Kontoverbindung von Herrn Meier und wartet weiter ab. Nach knapp fünf Wochen erhält er ein Einschreiben von Herrn Meier: Mahnung und in Verzug Setzung. Ist das so rechtens? Hätte Herr Müller die Bankverbindung erfragen oder gar in bar zahlen müssen?
Danke im Voraus!