Verzug trotz Widerspruch gegen Honorarabrechnung?

Guten Abend! 

Zwischen Klient und RA bestehen eine Vergütungsvereinbarung und eine Mandatsvereinbarung.

Vergütung = Zeithonorar (nicht nach RVG); in der Vergüt.vereinb. ist geregelt, dass, wenn der Mandant nicht unverzüglich gegen die Abrechnung der geleisteten Zeiten widerspricht, der zugrundegelegte Zeitaufwand als genehmigt gilt.

Wenn nun eine Honorarabrechnung erfolgt, bei der

a) der zeitliche Aufwand nicht aufgeführt ist oder
b) eine Position abgerechnet wird, zu der schriftlich bestätigt ist, dass sie nicht abgerechnet wird

und der Mandant der Honorarabrechnung widerspricht, eine korrekte Abrechnung fordert und vorerst nicht bezahlt,

gerät er dann in Verzug oder kann er mit der Zahlung solange warten, bis eine korrekte Abrechnung erstellt ist - ohne in Verzug zu geraten?

Wenn der Mandant in Verzug gerät, wie kann er dann gegen die unberechtigte Forderung vorgehen?

Vielen Dank!