Videoaufnahme

Hallo,
Jemand nimmt am TV (z.Bsp. ARD) eine Liveübertragung eines Konzertes
auf Video auf. Darf er nachher diese Kassette öffentlich zum Verkauf
ausschreiben oder auf eBay versteigern?
Gruss Frank

Hallo,
Jemand nimmt am TV (z.Bsp. ARD) eine Liveübertragung eines
Konzertes
auf Video auf. Darf er nachher diese Kassette öffentlich zum
Verkauf
ausschreiben oder auf eBay versteigern?

NEIN ! Das ist eine eindeutige Verletzung des Urheberrechtes und damit strafbar und schadensersatzpflichtig.