Folgender fiktiver Fall erwartet eure Kommentare. Der Einfachheit halber nicht im Konjunktiv geschrieben.
An einem Samstag leiht jemand 3 Filme in „seiner“ Videothek aus. Die Leihgebühr richtet sich nach der endgültigen Ausleihdauer (pro Tag). Die Filme möchte er am Montag zurückbringen, steht dann aber um 20:55 Uhr vor verschlossener Türe. Im Laden ist von der Türe aus niemand zu sehen. An der Ladentüre hängt ein handgeschriebenes Schild: „neue Öffnungszeiten … bis 21:00 Uhr“. Dass die auf den Videokassetten aufgedruckten Öffnungszeiten „… bis 23:00 Uhr“ schon lange nicht mehr aktuell sind, ist zwar bekannt, aber man meint, dass bis vor kurzem noch bis 22:00 Uhr offen war. Egal, es ist ja noch nicht 21:00 Uhr.
Man wartet bis 21:00 Uhr, nichts tut sich, man zieht unverrichteter Dinge ab.
Dienstag gibt man dann die Filme zurück und weigert sich, für den 3. Kalendertag Leihgebühr zu bezahlen.
Der (telefonisch zu Rat gezogene) Chef besteht auf 3 Tage Leihgebühr und verweist auf einen Zettel, der angeblich während des letzten halben Jahres auf der Theke gelegen hätte mit dem Inhalt, dass Filme bis 20:40 Uhr zurückgegeben werden müssten. Alle Kunden wüssten das.
Der Chef bestreitet nicht, dass schon vor 21.00 Uhr geschlossen war.
Der Chef bestreitet nicht, dass der besagte Zettel jetzt nicht da liegt.
Der Chef droht mit Inkasso.
Man bezahlt 2 Kalendertage, lässt sich die Rückgabe quittieren mit dem Vermerk, dass lt. Kunde die Rückgabe einen Tag vorher versucht wurde.
Hat der Chef eine Handhabe, hier rechtlich ein Fass aufzumachen?