Videothek - verspätete Rückgabe

Folgender fiktiver Fall erwartet eure Kommentare. Der Einfachheit halber nicht im Konjunktiv geschrieben.
An einem Samstag leiht jemand 3 Filme in „seiner“ Videothek aus. Die Leihgebühr richtet sich nach der endgültigen Ausleihdauer (pro Tag). Die Filme möchte er am Montag zurückbringen, steht dann aber um 20:55 Uhr vor verschlossener Türe. Im Laden ist von der Türe aus niemand zu sehen. An der Ladentüre hängt ein handgeschriebenes Schild: „neue Öffnungszeiten … bis 21:00 Uhr“. Dass die auf den Videokassetten aufgedruckten Öffnungszeiten „… bis 23:00 Uhr“ schon lange nicht mehr aktuell sind, ist zwar bekannt, aber man meint, dass bis vor kurzem noch bis 22:00 Uhr offen war. Egal, es ist ja noch nicht 21:00 Uhr.
Man wartet bis 21:00 Uhr, nichts tut sich, man zieht unverrichteter Dinge ab.
Dienstag gibt man dann die Filme zurück und weigert sich, für den 3. Kalendertag Leihgebühr zu bezahlen.
Der (telefonisch zu Rat gezogene) Chef besteht auf 3 Tage Leihgebühr und verweist auf einen Zettel, der angeblich während des letzten halben Jahres auf der Theke gelegen hätte mit dem Inhalt, dass Filme bis 20:40 Uhr zurückgegeben werden müssten. Alle Kunden wüssten das.
Der Chef bestreitet nicht, dass schon vor 21.00 Uhr geschlossen war.
Der Chef bestreitet nicht, dass der besagte Zettel jetzt nicht da liegt.
Der Chef droht mit Inkasso.

Man bezahlt 2 Kalendertage, lässt sich die Rückgabe quittieren mit dem Vermerk, dass lt. Kunde die Rückgabe einen Tag vorher versucht wurde.

Hat der Chef eine Handhabe, hier rechtlich ein Fass aufzumachen?

Hat der Chef eine Handhabe, hier rechtlich ein Fass
aufzumachen?

Zwischen Kunde und Videothek besteht ein Vertrag. Die Vertragsbedingungen lagen aus.
Sofern man nicht beweisen kann, dass die Vertragsbedingungen bei Vertragsschluss nicht wie angegeben aus lagen hat man ein Problem.

Ich würde hier zahlen.

In erster Linie hätte der Unternehmer nachzuweisen, dass die Vertragsbedingungen eingebunden wurden. Unabhängig von Beweisschwierigkeiten könnte der Verbraucher auch mit guten Aussichten in Frage stellen, dass eine solche Klausel wirksam ist.

Der Mietvertrag wurde meines Erachtens Montagabend beendet. Nun geht es nur noch um die vermeintlich verspätete Rückgabe. Geht man davon aus, dass die Mietsache rechtzeitig angeboten wurde, befindet sich der Vermieter im Annahmeverzug, so dass Nutzungen nur herauszugeben sind, soweit sie tatsächlich gezogen wurden (…).

Ob ich in so einem Fall zahlen würde, ist wohl Geschmackssache^^

Zwischen Kunde und Videothek besteht ein Vertrag. Die
Vertragsbedingungen lagen aus.
Sofern man nicht beweisen kann, dass die Vertragsbedingungen
bei Vertragsschluss nicht wie angegeben aus lagen hat man ein
Problem.

Hmm angenommen:
die Mitgliedschaft begann vor vielen Jahren. Selbst wenn die Vertragsbedingungen damalig bekannt waren, haben sich seitdem mehrmals die Öffnungszeiten UND die Rückgabebedingungen geändert. Z.B. war es mal so, dass zwar bis 23:00 Uhr zurückgegeben werden konnte, ab 21:00 Uhr aber ein neuer Kalendertag berechnet wurde - auch durch einen Zettel am Tresen bekannt gemacht.
Wenn nun solche Änderungen immer wieder stattfinden, ohne dass der Kunde im einzelnen per Post oder wenigstens mündlich darauf hingewiesen wird, wie soll er das wissen?

  1. Bei Ausleihe und Rückgabe der Videos war ein solcher Zettel nicht vorhanden (was der Chef auch nicht bestritten hat)
  2. Selbst wenn da irgendwann ein Zettel gelegen hat,
    a) hat der Kunde den nicht gesehen. Er ist doch sicher nicht verpflichtet, sämtliche Zettel am Tresen (meistens „kaufen Sie dies, mieten Sie das, Wochenendpaket“) sorgfältig zu lesen, oder?

b) könnte man - selbst wenn man den Zettel gesehen hätte - davon ausgehen, dass mit Entfernung dieses Zettels diese Beschränkung aufgehoben ist.