Videoüberwachung strafbar?

Hallo liebe Wissende,

durch einige Postings hier kam mir der Gedanke zu einem hypothetischen Fall:
A installiert eine Videokamera mit integriertem Mikrofon in der Nähe seiner Haustür, um das Geschehen vor der Tür im Auge zu behalten. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das von seiner Familie bewohnt wird. Die Kamera ist so ausgerichtet, dass das Blickfeld etwa 2 m vor der Grundstücksgrenze endet, er also nur sein eigenes Grundstück im Visier hat.
Muss er etwaige Besucher darauf aufmerksam machen, dass sie per Kamera beobachtet werden, bzw. Gespräche vor der Haustür mitgehört werden können?
Oder kann er auf seinem eigenen Grund und Boden tun und lassen, was er will?

Gruss

kumise

Hallo Kumise,

NEIN, wenn das grundstück zur Straße hin mit einem Zaun oder ä.abgeschlossen ist und von niemanden unbefugt betreten werden kann.

JA,wenn keine Einfriedung vorhanden ist und somit die Grundstücksgrenze offen und von jedermann betreten werden kann.
(sogenannter „nicht gewidmeter öffentlicher Vekehrsraum“ )

mfg

Frank

Das ist falsch.

NEIN, wenn das grundstück zur Straße hin mit einem Zaun oder
ä.abgeschlossen ist und von niemanden unbefugt betreten werden
kann.
JA,wenn keine Einfriedung vorhanden ist und somit die
Grundstücksgrenze offen und von jedermann betreten werden
kann.
(sogenannter „nicht gewidmeter öffentlicher Vekehrsraum“ )

Wie kommst Du auf diese Antworten?
Das alles hat mit öffentl. Raum nichts zu tun.
Das Abhören ist nur bedingt strafbar, egal wo. Nämlich mit einer Wanze oder bei Aufzeichnung:

§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
  3. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  4. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

Das Beobachten ist in diesem Fall überhaupt nicht verboten. Es sei denn man veröffentlicht Bilder/Aufzeichnungen (verstoß KuG) oder filmt in eine Wohnung hinein (201a StGB)

M.

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Privatbesitz?!
Hallo Mike,

es wäre mir neu,das ich auf meinem Grund und Boden nicht machen kann was ich will…:smile:

Genau deswegen hatte ich ja auch darauf hingewiesen,das kein Unbefugter
das Grundstück betreten kann…die im Haus lebenden Personen wissen doch über die Anlage Bescheid und somit kann doch von „heimlichen“ Abhören keine Rede sein…
Das währe es nur,wenn Außenstehende ohne weiteres zugang zum Grundstück
hätten und in dem Falle habe ich doch klar geschrieben,das es dann nicht geht…:smile:

mfg

Frank

Danke für die Antworten,
hatte es mir die Rechtslage auch in etwa so vorgestellt.

Im hypothetischen Fall würde sich der Hauseingang auf der Rückseite des Hauses befinden und Herr A möchte eben gerne wissen, welches Gelichter sich an seiner Haustür herumtreibt, bevor er sich bequehmt, die Türe zu öffnen.
Das Grundstück wäre in unserem Fall auch ringsum eingezäunt und man müsste einen Fussmarsch von etwa 30m über das Grundstück bewältigen um in den überwachten Bereich zu gelangen.

Gruss

kumise

Hallo Mike,

es wäre mir neu,das ich auf meinem Grund und Boden nicht
machen kann was ich will…:smile:

Ups - dann sag ichs Dir nochmal schnell, bevors zu spät ist:
Du darfst auf Deinem Grund und Boden z.B. keine Leute umbringen und vieles mehr. Den Rest siehe StGB sowie Strafnebengesetze, OwiG und andere Gesetze VO´en.

die im Haus lebenden Personen
wissen doch über die Anlage Bescheid und somit kann doch von
„heimlichen“ Abhören keine Rede sein…
Das währe es nur,wenn Außenstehende ohne weiteres zugang zum
Grundstück
hätten und in dem Falle habe ich doch klar geschrieben,das es
dann nicht geht…:smile:

Du hast das nicht ganz verstanden. Die Anlage die der Frager installieren will kann er auch einbauen, wenn sie am Gehweg vor seinem Haus steht und er über Kamera und Gegensprechanlage mitbekommt was auf dem Gehweg vor sich geht.
Es ist vollkommen egal ob Privatgrund oder öffentl. Gehweg in Mitleidenschaft gezogen wird.
Verboten ist nur das gezielte Abhören mittels Wanze o.ä. und/oder Aufzeichnen des nicht öffentl. Wortes - siehe § 201 StGB. Wo, das ist egal, es ist verboten.
Auch wenn Du ein Daueraufnehmendes Tonbandgerät in Deinem Wohnzimmer versteckst um Deine Frau und ihre Mutter zu belausch, es ist verboten.
Das Filmen und Aufzeichnen ist nur unter den Voraussetzungen des KuG und 201a StGB verboten.

Geschütz wird hier die Unterhaltung/die Privatssphäre bei der jeder davon ausgeht, das er NICHT belaucht/beobachtet wird. Wenn ich irgendwo zu besuch bin gehe ich trotzdem davon aus, das ich nicht in der Küche beim vertraulichen Gespräch belauscht werde. Im Eingangsbereich des Hauses weiß ich, hier ist eine Gegensprechanlage, man kann mich ggf. hören…

M.

Hallo Mike,

es wäre mir neu,das ich auf meinem Grund und Boden nicht
machen kann was ich will…:smile:

Ups - dann sag ichs Dir nochmal schnell, bevors zu spät ist:
Du darfst auf Deinem Grund und Boden z.B. keine Leute
umbringen und vieles mehr. …

Ach nein??..Upss was mache ich den jetzt mit dem Vetreter von vorhin??..*grinz*…

Verboten ist nur das gezielte Abhören mittels Wanze o.ä.
und/oder Aufzeichnen des nicht öffentl. Wortes - siehe § 201
StGB. Wo, das ist egal, es ist verboten.

Natürlich außer für den Staat…*grinz*

Auch wenn Du ein Daueraufnehmendes Tonbandgerät in Deinem
Wohnzimmer versteckst um Deine Frau und ihre Mutter zu
belausch, es ist verboten.

Nur mal als Tip…es gibt mittlerweile Sprachgesteuerte Tonbandgeräte…(und by the way …Es reicht wenn ich die „Schwiegerolle“ live höre…dat muss ich nicht noch aufzeichnen…*Ironietag* )

mfg

Frank