Hallo Mike,
es wäre mir neu,das ich auf meinem Grund und Boden nicht
machen kann was ich will…
Ups - dann sag ichs Dir nochmal schnell, bevors zu spät ist:
Du darfst auf Deinem Grund und Boden z.B. keine Leute umbringen und vieles mehr. Den Rest siehe StGB sowie Strafnebengesetze, OwiG und andere Gesetze VO´en.
die im Haus lebenden Personen
wissen doch über die Anlage Bescheid und somit kann doch von
„heimlichen“ Abhören keine Rede sein…
Das währe es nur,wenn Außenstehende ohne weiteres zugang zum
Grundstück
hätten und in dem Falle habe ich doch klar geschrieben,das es
dann nicht geht…
Du hast das nicht ganz verstanden. Die Anlage die der Frager installieren will kann er auch einbauen, wenn sie am Gehweg vor seinem Haus steht und er über Kamera und Gegensprechanlage mitbekommt was auf dem Gehweg vor sich geht.
Es ist vollkommen egal ob Privatgrund oder öffentl. Gehweg in Mitleidenschaft gezogen wird.
Verboten ist nur das gezielte Abhören mittels Wanze o.ä. und/oder Aufzeichnen des nicht öffentl. Wortes - siehe § 201 StGB. Wo, das ist egal, es ist verboten.
Auch wenn Du ein Daueraufnehmendes Tonbandgerät in Deinem Wohnzimmer versteckst um Deine Frau und ihre Mutter zu belausch, es ist verboten.
Das Filmen und Aufzeichnen ist nur unter den Voraussetzungen des KuG und 201a StGB verboten.
Geschütz wird hier die Unterhaltung/die Privatssphäre bei der jeder davon ausgeht, das er NICHT belaucht/beobachtet wird. Wenn ich irgendwo zu besuch bin gehe ich trotzdem davon aus, das ich nicht in der Küche beim vertraulichen Gespräch belauscht werde. Im Eingangsbereich des Hauses weiß ich, hier ist eine Gegensprechanlage, man kann mich ggf. hören…
M.