M hat keine gesetzlichen Erben und hinterlässt per Testament
verschiedene Dinge an verschiedene Erben.
Hier geht es schon los: Stimmt das wirklich? Sollen die Leute alle Erben sein, oder sollen vielleicht einige von ihnen lediglich einen Nachlass erhalten? Diese Frage ist zu klären und zwar durch Auslegung und nicht dem Wortlaut des Testaments nach.
Dabei hat er jedoch
vergessen sein Auto und seine Wohnung zu notieren.
Wer sagt, dass er das vergessen hat? Kann man sich so was vorstellen: Jemand „vergisst“ seine Wohnung? Ich kann es mir nicht vorstellen! Es besteht im Übrigen auch kein Bedarf, alles im Testament zu erwähnen, denn ERBEN erlangen sowieso ALLES (Universalsukzession, § 1922 BGB).
Gemäß Testament soll A z.B. Aktienpapiere erhalten. B soll
z.B. ein derzeit geschlossenes Antiquitätengeschäft erhalten.
C die Lagerhalle.
Das kann Miterbengemeinschaft bedeuten mit Teilungsanordnung, durchaus aber auch Nachlasse. Das sind auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten ganz erhebliche Fragen.
Auf der Lagerhalle sollen noch Miet-Schulden von Euro 1000.-
sein.
Zunächst werden Verbindlichkeiten des Erblassers aus der Erbmasse befriedigt; später müssen die Erben (nicht Nachlassempfänger!) mit ihrem ganzen Vermögen dafür haften.
- Hat das Erbe A+B zu interessieren, d.h. können diese hier
mit zur Verantwortung gezogen werden wenn sie ihr
„schuldenfreies“ Erbe annehmen wollen??
Das Erbe ist nicht schuldenfrei, du hast doch gerade selbst gesagt, dass es das nicht ist. Man kann ein Erbe nicht „schuldenfrei“ annehmen, wenn es gar nicht schuldenfrei ist.
- Was wird aus der Wohnung und dem Auto?
Das bekommen - wahrscheinlich - die Erben. Es ist hier aber nicht so ganz klar, wer die Erben eigentlich sind. Nur weil jemand testamentarisch bedacht wurde, ist er noch kein Erbe!
- Falls der Erblasser vor seinem Tod noch einen Kaufvertrag
über eine Eigentumswohnung unterschrieben hat, (Info nur durch
Hören, Sagen) müssen dann die Erben dafür gerade stehen?
Ja, Universalsukzession. Der Erbe oder die Erben treten (nahezu) vollständig in die Position des Erblassers ein (nur nicht bei höchstpersönlichen Rechten wie z.B. Eigenschaft als Ehemann).
Levay
PS. Ich glaube, du siehst: Man kann das so nicht beurteilen, und anwaltliche Beratung tut Not!