Viele Erben

Guten Morgen.

M hat keine gesetzlichen Erben und hinterlässt per Testament verschiedene Dinge an verschiedene Erben. Dabei hat er jedoch vergessen sein Auto und seine Wohnung zu notieren.
Gemäß Testament soll A z.B. Aktienpapiere erhalten. B soll z.B. ein derzeit geschlossenes Antiquitätengeschäft erhalten. C die Lagerhalle.
Auf der Lagerhalle sollen noch Miet-Schulden von Euro 1000.- sein.

  1. Hat das Erbe A+B zu interessieren, d.h. können diese hier mit zur Verantwortung gezogen werden wenn sie ihr „schuldenfreies“ Erbe annehmen wollen??

  2. Was wird aus der Wohnung und dem Auto?

  3. Falls der Erblasser vor seinem Tod noch einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung unterschrieben hat, (Info nur durch Hören, Sagen) müssen dann die Erben dafür gerade stehen?

Herzliche Grüße
und viel Spaß beim Grübeln :wink:

hallo.

Auf der Lagerhalle sollen noch Miet-Schulden von Euro 1000.-
sein.

d.h. er vererbt eine lagerhalle, die ihm gar nicht gehört?

  1. Hat das Erbe A+B zu interessieren, d.h. können diese hier
    mit zur Verantwortung gezogen werden wenn sie ihr
    „schuldenfreies“ Erbe annehmen wollen??
  2. Was wird aus der Wohnung und dem Auto?

ich nehme an, darum kümmert sich erstmal ein nachlaßverwalter. der prüft dann, ob es wirklich keine verwandten gibt, die irgendwie anspruch auf irgendwas hätten… wenn sich niemand findet, wird das zeuch verkauft/versteigert.

  1. Falls der Erblasser vor seinem Tod noch einen Kaufvertrag
    über eine Eigentumswohnung unterschrieben hat, (Info nur durch
    Hören, Sagen) müssen dann die Erben dafür gerade stehen?

nö. die erben stehen ja in keinem verwandtschaftsverhältnis zu dem toten.

gruß

michael

Rückfrage
Hallo,

  1. Falls der Erblasser vor seinem Tod noch einen Kaufvertrag
    über eine Eigentumswohnung unterschrieben hat, (Info nur durch
    Hören, Sagen) müssen dann die Erben dafür gerade stehen?

nö. die erben stehen ja in keinem verwandtschaftsverhältnis zu
dem toten.

werden nicht erst die Schulden des Erblassers aus dem Nachlass bezahlt, bevor die ‚Geschenke verteilt‘ werden?
Gruß
Axel

@Klaus
werden nicht erst die Schulden des Erblassers aus dem Nachlass bezahlt, bevor die ‚Geschenke verteilt‘ werden?

Ja das fragt man sich auch?

Die Lagerhalle ist nur gepachtet. Aber der Inhalt wurde vererbt.

D.h. also, dass erst alles verkauft werden muss um die Mietschulden zu zahlen.

Was aber, wenn jemand kommt und einen unterschriebenen Kaufvertrag und eventuell eine Anzahlung vorlegen kann, nachdem die Erben das Erbe angenommen haben? Müssen die Erben dann die Wohnung zuletzt weiter abbezahlen?
Der Notar sagt nichts dazu.

Grüße

Andreas

M hat keine gesetzlichen Erben und hinterlässt per Testament
verschiedene Dinge an verschiedene Erben.

Hier geht es schon los: Stimmt das wirklich? Sollen die Leute alle Erben sein, oder sollen vielleicht einige von ihnen lediglich einen Nachlass erhalten? Diese Frage ist zu klären und zwar durch Auslegung und nicht dem Wortlaut des Testaments nach.

Dabei hat er jedoch
vergessen sein Auto und seine Wohnung zu notieren.

Wer sagt, dass er das vergessen hat? Kann man sich so was vorstellen: Jemand „vergisst“ seine Wohnung? Ich kann es mir nicht vorstellen! Es besteht im Übrigen auch kein Bedarf, alles im Testament zu erwähnen, denn ERBEN erlangen sowieso ALLES (Universalsukzession, § 1922 BGB).

Gemäß Testament soll A z.B. Aktienpapiere erhalten. B soll
z.B. ein derzeit geschlossenes Antiquitätengeschäft erhalten.
C die Lagerhalle.

Das kann Miterbengemeinschaft bedeuten mit Teilungsanordnung, durchaus aber auch Nachlasse. Das sind auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten ganz erhebliche Fragen.

Auf der Lagerhalle sollen noch Miet-Schulden von Euro 1000.-
sein.

Zunächst werden Verbindlichkeiten des Erblassers aus der Erbmasse befriedigt; später müssen die Erben (nicht Nachlassempfänger!) mit ihrem ganzen Vermögen dafür haften.

  1. Hat das Erbe A+B zu interessieren, d.h. können diese hier
    mit zur Verantwortung gezogen werden wenn sie ihr
    „schuldenfreies“ Erbe annehmen wollen??

Das Erbe ist nicht schuldenfrei, du hast doch gerade selbst gesagt, dass es das nicht ist. Man kann ein Erbe nicht „schuldenfrei“ annehmen, wenn es gar nicht schuldenfrei ist.

  1. Was wird aus der Wohnung und dem Auto?

Das bekommen - wahrscheinlich - die Erben. Es ist hier aber nicht so ganz klar, wer die Erben eigentlich sind. Nur weil jemand testamentarisch bedacht wurde, ist er noch kein Erbe!

  1. Falls der Erblasser vor seinem Tod noch einen Kaufvertrag
    über eine Eigentumswohnung unterschrieben hat, (Info nur durch
    Hören, Sagen) müssen dann die Erben dafür gerade stehen?

Ja, Universalsukzession. Der Erbe oder die Erben treten (nahezu) vollständig in die Position des Erblassers ein (nur nicht bei höchstpersönlichen Rechten wie z.B. Eigenschaft als Ehemann).

Levay

PS. Ich glaube, du siehst: Man kann das so nicht beurteilen, und anwaltliche Beratung tut Not!

Hallo,

wenn lediglich konkrete Vermögensgegenstände zugewiesen werden, würde es sich streng genommen nur um Vermächtnisse handeln. Da es dann aber keine Erben im Sinne des Gesetzes geben würde, wird man alle Vermächtnisnehmer als Erben ansehen. D.h. sie erben dann als Erbengemeinschaft den gesamten Nachlass. Hiervon werden dann alle Verbindlichkeiten beglichen, und dann schaut man sich um, ob genug übrig bleibt um die Vermächtnisse zu erfüllen. Problematisch ist dabei in solchen Situationen wie die Nachlassverbindlichkeiten zu bedienen sind, wenn dies nur durch Versilberung von einzelnen Vermächtnisgegenständen möglich ist und keiner bereit ist Bargeld einzubringen.

Gruß vom Wiz

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