Vollstreckbare Ausfertigung

Hallo,
habe nun endlich eine „vollstreckbare Ausfertigung“ eines Urteils (hier: Räumungsklage, Wohnung wird aber zum Glück nicht mehr benutzt). Kann ich die Wohnung nun selbst räumen und die Möbel entsorgen (habe zum Glück Schlüssel) oder muß ich hierfür einen Gerichtsvollzieher herbeiziehen? Eine Räumungsfrist wurde nicht gewährt. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Gruß Wynmuck

Moin,

wenn keine Übergabe der nicht mehr genutzten Wohnung an Dich erfolgte, dann darfst du nicht einfach so in die Wohnung gehen! Leider wird dir nur der Gang zum Gerichtsvollzieher helfen.

Da du jedoch einen Schlüssel hast, würde ich den Räumungsauftrag an den Gerichtsvollzieher mit einem kleinen Anschreiben verschicken, in dem du die Situation erklärst. Wenn der GV nämlich keinen Schlüsseldienst bestellt und auch keine Spedition zur Räumung mitnimmt, dann könnte das Ganze preislich im Rahmen bleiben. Wenn du Pech hast, dann stehen in der Bude noch alte Möbel usw. Dann kannst du nur hoffen, das der GV entscheidet, daß das alles nicht mehr verwertbar ist und dir die Entsorgung überträgt. Ein klärender Anruf beim GV wird ihn sicherlich freuen, da für eine Räumung sonst ein halber bis ein ganzer Tag draufgeht.

Gruß
Daniel Scholdei