Vollstreckung:erneuter Widerspruch nach Rücknahme?

Hallo zusammen,

kann man eigentlich nachdem man einen Widerspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid zurückgenommen hat erneut Widerspruch einlegen? Und wenn ja: Wie lange?

Hallo!

kann man eigentlich nachdem man einen Widerspruch gegen einen
Vollstreckungsbescheid zurückgenommen hat erneut Widerspruch
einlegen? Und wenn ja: Wie lange?

Das Rechtsmittel gegen den Vollstreckungsbescheid heißt Einspruch, und nein, wenn man den zurücknimmt, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und die Sache erledigt.