Hallo zusammen,
kann man eigentlich nachdem man einen Widerspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid zurückgenommen hat erneut Widerspruch einlegen? Und wenn ja: Wie lange?
Hallo zusammen,
kann man eigentlich nachdem man einen Widerspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid zurückgenommen hat erneut Widerspruch einlegen? Und wenn ja: Wie lange?
Hallo!
kann man eigentlich nachdem man einen Widerspruch gegen einen
Vollstreckungsbescheid zurückgenommen hat erneut Widerspruch
einlegen? Und wenn ja: Wie lange?
Das Rechtsmittel gegen den Vollstreckungsbescheid heißt Einspruch, und nein, wenn man den zurücknimmt, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und die Sache erledigt.