Vom Steuerberater Schadensersatzt?

Hallo ich hatte 2012 und 2013 einen Steuerbrater der ,wie mein derzeitiger Steuerberater jetzt feststellte, viele Dinge als sog. Durchlaufende Posten gebucht hat. Die gebuchten Durchlaufenden Posten waren aber keine und ich muss jetzt 2000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen. Meine Frage kann ich den Steuerberater der das offensichtlich falsch gebucht hat auf Schadensersatz verklagen und wie realistisch sind meine Chancen?
Besten Dank Marco

Überleg mal: Du musst jetzt genau die Steuer zahlen, die du ohnehin hättest zahlen müssen, wenn von Anfang an korrekt gebucht worden wäre. Du stehst also nicht schlechter da als du stehen würdest, wenn von Anfang an alles richtig gelaufen wäre.

Wo siehst du also überhaupt einen Schaden für dich?

Hallo ich hatte 2012 und 2013 einen Steuerbrater der ,wie mein
derzeitiger Steuerberater jetzt feststellte, viele Dinge als
sog. Durchlaufende Posten gebucht hat.

das passiert idr nur, wenn man auf rückfragen keine ausreichende antwort bekommt. zumindest in einem ordentlichen laden.

Die gebuchten
Durchlaufenden Posten waren aber keine und ich muss jetzt 2000
Euro Umsatzsteuer nachzahlen.

o.k. das heisst, er hat betriebsausgaben nicht richtig gebucht, weil ihm die nötigen belege bzw. informationen nicht vorlagen?

Meine Frage kann ich den
Steuerberater der das offensichtlich falsch gebucht hat auf
Schadensersatz verklagen

klar, keine frage. man muss den fall nur ordentlich dokumentieren können. wenn der alte berater schreiben mit rückfragen aus dem hut zaubert, die nicht beantwortet wurden, dann geht die chance gegen null.

der neue berater sollte da eine realistische einschätzung geben können.

sind denn die bescheide schon „dicht“ oder unter dem vorbehalt der nachprüfung ergangen? dann kann man die sache ja auch noch jederzeit heilen.

gruß inder

…nicht verstanden.

es geht um vorsteuer, die nicht korrekt verbucht wurde. das ist der schaden!

gruß inder