Vorkaufsrecht durch Mieter bei Hauskauf?

Hallo liebe Leser des Wer-weiss-was-Forums,
auch wenn ich mir mit meiner Frage sicher den Unmut vieler Leser in Ihrer Rolle als Mieter zuziehen werde brennt mir folgender Sachverhalt den ich nicht wirklich einzuschätzen vermag unter den Nägeln:

In einem Brandenburger Amtsblatt hat jemand auf die Ausschreibung eines bebauten Grundstücks reagiert und sich als Interessent beworben.
Das Grundstück ist mit einem 2-Parteien Haus bebaut, wovon die Wohnung im Erdgeschoss seit langem vermietet ist.
Bevor es zur öffentlichen Ausschreibung kam wurden der Mieterin sowohl der Kauf als auch verschiedene Ersatz-Wohnungen angeboten, was sie
jedoch alles abgelehnt hat.
Seitens der Gemeindeverwaltung erhielt der Bewerber mündlich eine Positiv-Zusage, daß er wenn seine Finanzierung steht das Haus erwerben kann.
Jetzt stand somit eigentlich die Kaufabwicklung unmittelbar bevor, als die Mieterin (die eigentlich nur zum Zweck der Wohnungsbesichtigung
kontaktiert wurde) der Gemeindeverwaltung gegenüber bekundet hat, nun doch selbst am Erwerb des Hauses mit Grundstück interessiert zu sein.

Der Bewerber hat bereits diverse Vorarbeit geleistet um den geplanten Kauf durchführen zu können, d.h. auf eigene Kosten Gutachter und Architekt
beauftragt, diversen Privatbesitz mit Verlust zu Geld gemacht um den Kaufpreis entrichten zu können, seine alte (mit 55qm viel zu kleine) Immobilie
zum Kauf angeboten sowie andere Objekte abgesagt für die er sich auch interessiert hatte.
All das natürlich nur weil die Zusage seitens der Gemeindeverwaltung vorlag, daß dem Erwerb des Hauses durch den Bewerber nichts mehr im Wege stehe.

Die Mieterin hatte von all dem Kenntnis und hat bis zum Schluss nicht reagiert. Jetzt sollte als eine der letzten Maßnahmen vor dem Kauf auch
die von Ihr gemietete Wohnung besichtigt werden und bei dem Versuch telefonisch einen Termin dafür zu vereinbaren äußerte die Mieterin sich der
Gemeindeverwaltung gegenüber dahingehend, daß Sie nun doch selbst am Erwerb des gesamten Hauses interessiert sei, wodurch für den Bewerber
Möglichkeit den von langer Hand vorbereiteten Kauf abzuschließen erstmal auf Eis gelegt sind, wie die Gemeindeverwaltung mitteilte.

Meine Fragen hierzu:
1.) welche Vorrechte hat die Mieterin?
Im Internet habe ich nur Verweise auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gefunden, wo der Mieter ein Vorkaufsrecht hat.
Dieses Vorkaufs-Recht ist der Mieterin in dem Fall auch eingeräumt worden obwohl es um den Erwerb des ganzen Hauses geht und nicht um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Sie hat es seinerzeit jedoch klar abgelehnt wodurch das Objekt erst in die öffentliche Ausschreibung gelangte und der Bewerber sich erfolgreich darum beworben hat. Wie kann es sein, daß die Mieterin erneut vorrangig vor dem Interessen des Bewerbers selbst das Haus kaufen können soll obwohl sie dies bereits klar abgelehnt hatte?

2.) welche Möglichkeiten hat der Bewerber sein Kaufinteresse durchzusetzen daß wie erwähnt seit langem vorbereitet wurde?
Der Bewerber hat sich auf eigene Kosten durch Gutachter über den Zustand des Hauses informieren lassen und die daraus ersichtlichen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von einem Architekten-Büro planen lassen, hat so ziemlich alles aus seinem Privatbesitz daß einen Wert darstellte
(schnell und daher mit Verlust) veräußert im Hinblick die finanziellen Mittel für den Kauf zu beschaffen und hat im Rahmen dessen auch einen Käufer für seine bisher bewohnte Immobilie gesucht und gefunden.
Das heisst, weil er die Kaufabwicklung des neuen Hauses als langfristig einschätzte und die finanziellen Mittel für den Erwerb des neuen Hauses benötigte hat er sein derzeit noch bewohntes Kleinhaus verkauft mit einem vereinbarten Übergabezeitpunkt in 6 Monaten. Wenn er das neue Haus nun vielleicht doch nicht erwerben kann wegen möglicher Vorkaufsrechte der Mieterin steht er mit seiner schwangeren Lebensgefährtin in 6 Monaten selbst auf der Straße.

Jetzt soll das alles für die Katz gewesen sein und er soll sich damit zufrieden geben, daß es halt doch anders gekommen ist als es abzusehen war?

Auch wenn in Deutschland per Recht und Gesetz komische Dinge ermöglicht werden kann das doch nicht wahr sein, daß die (seine) eigene Existenz bei
dem Versuch ein Haus zu kaufen auf der Strecke bleibt !?

Als Laie in Rechtsfragen kenne ich mich mit den zutreffenden Paragraphen leider so gar nicht aus aber mein Rechtsempfinden sagt mir, daß trotz
aller schützenswerten (Vor-)rechte der Mieterin auch der Bewerber irgendwelche Rechte haben muss die wiederum sein Interesse schützen !?

Wer kann mir den Sachverhalt und die sich für den Bewerber ergebenden Möglichkeiten für mein besseres Verständnis erklären?

Vielen Dank im Voraus!

Oliver.

Hallo Oliver,

ich bin zwar kein Anwalt, aber

Seitens der Gemeindeverwaltung erhielt der Bewerber mündlich
eine Positiv-Zusage, daß er wenn seine Finanzierung steht das
Haus erwerben kann.

Hervorhebung durch mich

aus meiner Erfahrung bez. Allgemeinwissen sollte man sich auf
eine mündliche Zusage nie wirklich verlassen und vor allem keine
‚existenzbedrohlichen‘ Vermögensdispositionen treffen.

Ob in diesem Falle ein Zeuge ausreichen würde, und inwieweit aus
einer solchen Zusage rechtliche Anprüche abzuleiten sind, kann
ich dir nicht sagen.
Aber ich weiß, dass man ein Haus nicht einfach so ‚per
Handschlag‘ kaufen kann, sondern mächtige Formalien erfüllt
werden müssen.

Der Bewerber hat bereits diverse Vorarbeit geleistet um den
geplanten Kauf durchführen zu können, d.h. auf eigene Kosten
Gutachter und Architekt
beauftragt, diversen Privatbesitz mit Verlust zu Geld gemacht

Entschuldigung, aber sowas auf eine mündliche Zusage eines
Gemeindemitarbeiters hin zu veranlassen, finde ich sehr
leichtsinnig.

All das natürlich nur weil die Zusage seitens der
Gemeindeverwaltung vorlag, daß dem Erwerb des Hauses durch den
Bewerber nichts mehr im Wege stehe.

Wenn dies schriftlich vorlag, dann gehe zu einem Anwalt!

Möglichkeit den von langer Hand vorbereiteten Kauf
abzuschließen erstmal auf Eis gelegt sind, wie die
Gemeindeverwaltung mitteilte.

Also bestand kein Vertrag mit dir? Dann ist sich die Gemeinde
wohl unsicher, und wird prüfen, ob die Frau doch Anspruch auf
das Vorkaufsrecht hat?

2.) welche Möglichkeiten hat der Bewerber sein Kaufinteresse
durchzusetzen daß wie erwähnt seit langem vorbereitet wurde?

Sich was schriftliches und rechtlich durch Anwalt abgesichertes
besorgen?

Marion

Hallo Oliver,
da fällt mir noch was allgemeines ein.

Wenn man ein Haus kauft, in dem noch der ehemelige Eigentümer wohnt (oft bei Zwangsversteigerungen) oder das vermietet ist, sollte man an folgendes denken.

Man plane 'ne Menge Geld für eine Räumungsklage ein und viel Zeit, bis man dann tatsächlich selbst in sein neues Eigentum einziehen kannst.

Einige rechnen gleich vorab einige 1000€ zum Kaufpreis dazu für derlei Auslagen.
Manche verhandeln, dass man den Leuten, die noch drin wohnen den Umzug bezahlt, Maklerkosten, evtl. kleine Abfindung und beim Beschafffen einer neuen Whg. behilflich ist. Unter Umständen kommen solche Angebote letzlich billiger und vor allem nervenschonender, als Räumugsklage, Gerichtsprozesse etc.

Marion

Hi Oliver,

ianal, deshalb imho: Handelt es sich bei dem zu verkaufenden 2-Parteien-Haus um Eigentumswohnungen mit entsprechender Teilungserklärung? Wenn nein, dann greift das Vorkaufsrecht für derzeitige Mieter nach §577 BGB nicht

Aber selbst wenn diesbezüglich keine Rechtsgrundlage für ein Vorkaufsrecht bestünde: Warum um alles in der Welt hat der Interessent bereits Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, nur aufgrund einer mündlichen Zusage? Es könnte schwer werden, seinen Kaufwunsch durchzusetzen, wenn die aktuelle Mieterin nun als Mitbewerber auftritt. Auch ohne Vorkaufsrecht.

Gruß
Horst