Hallo liebe Leser des Wer-weiss-was-Forums,
auch wenn ich mir mit meiner Frage sicher den Unmut vieler Leser in Ihrer Rolle als Mieter zuziehen werde brennt mir folgender Sachverhalt den ich nicht wirklich einzuschätzen vermag unter den Nägeln:
In einem Brandenburger Amtsblatt hat jemand auf die Ausschreibung eines bebauten Grundstücks reagiert und sich als Interessent beworben.
Das Grundstück ist mit einem 2-Parteien Haus bebaut, wovon die Wohnung im Erdgeschoss seit langem vermietet ist.
Bevor es zur öffentlichen Ausschreibung kam wurden der Mieterin sowohl der Kauf als auch verschiedene Ersatz-Wohnungen angeboten, was sie
jedoch alles abgelehnt hat.
Seitens der Gemeindeverwaltung erhielt der Bewerber mündlich eine Positiv-Zusage, daß er wenn seine Finanzierung steht das Haus erwerben kann.
Jetzt stand somit eigentlich die Kaufabwicklung unmittelbar bevor, als die Mieterin (die eigentlich nur zum Zweck der Wohnungsbesichtigung
kontaktiert wurde) der Gemeindeverwaltung gegenüber bekundet hat, nun doch selbst am Erwerb des Hauses mit Grundstück interessiert zu sein.
Der Bewerber hat bereits diverse Vorarbeit geleistet um den geplanten Kauf durchführen zu können, d.h. auf eigene Kosten Gutachter und Architekt
beauftragt, diversen Privatbesitz mit Verlust zu Geld gemacht um den Kaufpreis entrichten zu können, seine alte (mit 55qm viel zu kleine) Immobilie
zum Kauf angeboten sowie andere Objekte abgesagt für die er sich auch interessiert hatte.
All das natürlich nur weil die Zusage seitens der Gemeindeverwaltung vorlag, daß dem Erwerb des Hauses durch den Bewerber nichts mehr im Wege stehe.
Die Mieterin hatte von all dem Kenntnis und hat bis zum Schluss nicht reagiert. Jetzt sollte als eine der letzten Maßnahmen vor dem Kauf auch
die von Ihr gemietete Wohnung besichtigt werden und bei dem Versuch telefonisch einen Termin dafür zu vereinbaren äußerte die Mieterin sich der
Gemeindeverwaltung gegenüber dahingehend, daß Sie nun doch selbst am Erwerb des gesamten Hauses interessiert sei, wodurch für den Bewerber
Möglichkeit den von langer Hand vorbereiteten Kauf abzuschließen erstmal auf Eis gelegt sind, wie die Gemeindeverwaltung mitteilte.
Meine Fragen hierzu:
1.) welche Vorrechte hat die Mieterin?
Im Internet habe ich nur Verweise auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gefunden, wo der Mieter ein Vorkaufsrecht hat.
Dieses Vorkaufs-Recht ist der Mieterin in dem Fall auch eingeräumt worden obwohl es um den Erwerb des ganzen Hauses geht und nicht um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Sie hat es seinerzeit jedoch klar abgelehnt wodurch das Objekt erst in die öffentliche Ausschreibung gelangte und der Bewerber sich erfolgreich darum beworben hat. Wie kann es sein, daß die Mieterin erneut vorrangig vor dem Interessen des Bewerbers selbst das Haus kaufen können soll obwohl sie dies bereits klar abgelehnt hatte?
2.) welche Möglichkeiten hat der Bewerber sein Kaufinteresse durchzusetzen daß wie erwähnt seit langem vorbereitet wurde?
Der Bewerber hat sich auf eigene Kosten durch Gutachter über den Zustand des Hauses informieren lassen und die daraus ersichtlichen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von einem Architekten-Büro planen lassen, hat so ziemlich alles aus seinem Privatbesitz daß einen Wert darstellte
(schnell und daher mit Verlust) veräußert im Hinblick die finanziellen Mittel für den Kauf zu beschaffen und hat im Rahmen dessen auch einen Käufer für seine bisher bewohnte Immobilie gesucht und gefunden.
Das heisst, weil er die Kaufabwicklung des neuen Hauses als langfristig einschätzte und die finanziellen Mittel für den Erwerb des neuen Hauses benötigte hat er sein derzeit noch bewohntes Kleinhaus verkauft mit einem vereinbarten Übergabezeitpunkt in 6 Monaten. Wenn er das neue Haus nun vielleicht doch nicht erwerben kann wegen möglicher Vorkaufsrechte der Mieterin steht er mit seiner schwangeren Lebensgefährtin in 6 Monaten selbst auf der Straße.
Jetzt soll das alles für die Katz gewesen sein und er soll sich damit zufrieden geben, daß es halt doch anders gekommen ist als es abzusehen war?
Auch wenn in Deutschland per Recht und Gesetz komische Dinge ermöglicht werden kann das doch nicht wahr sein, daß die (seine) eigene Existenz bei
dem Versuch ein Haus zu kaufen auf der Strecke bleibt !?
Als Laie in Rechtsfragen kenne ich mich mit den zutreffenden Paragraphen leider so gar nicht aus aber mein Rechtsempfinden sagt mir, daß trotz
aller schützenswerten (Vor-)rechte der Mieterin auch der Bewerber irgendwelche Rechte haben muss die wiederum sein Interesse schützen !?
Wer kann mir den Sachverhalt und die sich für den Bewerber ergebenden Möglichkeiten für mein besseres Verständnis erklären?
Vielen Dank im Voraus!
Oliver.