Hallo,
wir haben vor Jahren gegenseitig eine Vorsorgevollmacht erteilt. Jetzt hatte meine Ehefrau einen Schlaganfall und ich nutze die mir erteilte Vorsorgevollmacht.
Wenn ich jetzt ich ein Pflegefall werde, nutzt mir die Vorsorgevollmacht für meine Ehefrau nichts mehr, da sie ja selbst zwischenzeitlich ein Pflegefall ist. Ich kann jetzt zwar eine neue Vorsorgevollmacht für eine andere Person erstellen. aber was geschieht dann mit meiner Ehefrau. Ich kann sie dann nicht mehr betreuen. Fällt Sie dann an einen öffentlich bestellten Betreuer, oder kann ich das auch irgendwie regeln?
Danke!
Johmar