Vorsorgevollmacht

Hallo,

wir haben vor Jahren gegenseitig eine Vorsorgevollmacht erteilt. Jetzt hatte meine Ehefrau einen Schlaganfall und ich nutze die mir erteilte Vorsorgevollmacht.

Wenn ich jetzt ich ein Pflegefall werde, nutzt mir die Vorsorgevollmacht für meine Ehefrau nichts mehr, da sie ja selbst zwischenzeitlich ein Pflegefall ist. Ich kann jetzt zwar eine neue Vorsorgevollmacht für eine andere Person erstellen. aber was geschieht dann mit meiner Ehefrau. Ich kann sie dann nicht mehr betreuen. Fällt Sie dann an einen öffentlich bestellten Betreuer, oder kann ich das auch irgendwie regeln?

Danke!
Johmar

Hallo!

Schlaganfall hat verschieden Auswirkungen, muss doch nicht bedeuten Frau kann sich nicht mehr äußern und ihren Willen in einer neuen Verfügung darlegen.
Etwa, außer dem Ehemann noch Ersatzpersonen zu benennen, die im Fall der Fälle statt Ehemann als Betreuer eingesetzt werden sollen.
Sicherheitshalber setzt man gleich von Anfang an erwünschte Ersatzpersonen ein.

Aber auch jetzt kann der Ehemann noch Personen benennen, die als Betreuer benannt werden sollten.
Es ist nicht einzusehen,warum das Gericht von dem Wunsch, bestimmte Person zu bestellen, absehen sollte. Das müssten dann schon schwerwiegende Gründe sein.

MfG
duck313

Hallo Johmar!

Die Frage ist berechtigt.

Ihre Ehefrau ist also jetzt geschäftsunfähig.
Sie können dann nicht wirksam einen Bevollmächtigten für Ihre Ehefrau bestimmen.
Wenn Verwandte das anregen oder sonst Bedarf auftaucht, wird sich das Betreuungsgericht einmischen und – nach psychiatr. Begutachtung – einen Rechtlichen Betreuer einsetzen.

Sie könnten aber für diesen Fall einen Vorschlag niederlegen, eine bestimmte Person bestimmen und schriftlich fixieren, warum diese Person als REchtl. Betreuer im Sinne und Wohl Ihrer Frau ist.

Soweit unverbindlich und in allgemeinem Interesse. Rechtliche Einzelfallberatung gehört nicht ins Forum.

Rechtsanwalt Harry Harth,  73614 Schorndorf

Vielen Dank für die Antwort!

So in etwa hatte ich es befürchtet. Ich werde Ihren Rat befolgen und einen Vorschlag niederlegen.

Viele Grüße
Johmar