Hallo, ich würde mich über eine Hilfe sehr freuen.
Es geht die Beurteilung einer Zeugenaussage.
Firma X meldet Bewerber Y zu einer Schulung an.
Streitfall wer die Kosten später trägt.
Aussage des Zeugen vor Gericht:
„Es ist so, dass Kosten für den Kurs nicht von uns bezahlt werden sollen. Diese Kosten trägt entweder der Arbeitnehmer oder das Arbeitsamt. Normalerweise läuft es so, dass wir uns im Vorfeld einer Anmeldung aufschreiben, ob jemand selbst oder das Arbeitsamt die Kosten übernimmt. Im Vorstellungsgespräch ist eine konkrete Kursanmeldung nicht thematisiert worden“
Ohne jetzt genau die Hintergründe aufzuführen.
Ist dies eine konkrete oder eine vage eher allgemeine Zeugenaussage?
Der Klägeranwalt beschreibt die Aussage so:
„Folglich war es von vonherein auch zwischen den Teilnehmern klar, dass kein anderer entsprende Kosten übernimmt“
was ich im Internet gefunden habe: ZPO
„In einer Vertragsauslegung kann nicht gesagt werden, das typischerweise Verträge in einer bestimmten Art abgeschlossen werden“
was für mich heißt, nur weil es in der Vergangenheit so war, muß es in dem o.g. Fall nicht automatisch auch so abeglaufen sein, oder wie seht Ihr das?
Vielen Dank