Hallo,
ich besitze ein Grundstück, welches nur mit einem Stall bebaut ist.
Vor einigen Monaten wurde das Dorf, in dem das Grundstück liegt, mit einer Wasserleitung vom angrenzenden (größerem) Dorf, welches ein Wasserwerk besitzt, versorgt.
Da auf meinem Grundstück kein Haus steht, wurde natürlich auch kein Hausanschluß gelegt - jedoch war ich sehr erstaunt, daß mir nicht die Rechnung für die Erschließungskosten (die nach Meter Straßenfront berechnet werden) ins Haus flatterte.
Aus verständlichen Gründen habe ich auch nicht nachgefragt
Ob man mich „vergessen“ hat - oder die Baukosten für die Wasserleitung erst bei einem eventuellen Anschluß eingetrieben werden sollen - keine Ahnung.
Nun möchte ich dieses Grundstück wieder verkaufen. Da die Käufer dann dort ein Haus errichten werden, wird beim dann zu erfolgenden Hausanschluß der Wasserzweckverband sicherlich auch über die Erschließungskosten stolpern.
Nun gibt es in den Kaufverträgen ja immer den Passus „Rechnungen für abgeschlossene Erschließungen gehen - auch wenn noch nicht erteilt - an den bisherigen Besitzer“ etc pp.
Sind die Verlegung der Wasserleitung vor dem Grundstück und der Anschluß der Abzweigung bis ins Haus zwei Paar Schuhe?
Oder ist die Erschließung noch nicht abgeschlossen und damit gehen mich die Kosten nichts an?
Gruß,
Martin