Wann ist eine Erschließung abgeschlossen?

Hallo,

ich besitze ein Grundstück, welches nur mit einem Stall bebaut ist.
Vor einigen Monaten wurde das Dorf, in dem das Grundstück liegt, mit einer Wasserleitung vom angrenzenden (größerem) Dorf, welches ein Wasserwerk besitzt, versorgt.

Da auf meinem Grundstück kein Haus steht, wurde natürlich auch kein Hausanschluß gelegt - jedoch war ich sehr erstaunt, daß mir nicht die Rechnung für die Erschließungskosten (die nach Meter Straßenfront berechnet werden) ins Haus flatterte.
Aus verständlichen Gründen habe ich auch nicht nachgefragt :wink:
Ob man mich „vergessen“ hat - oder die Baukosten für die Wasserleitung erst bei einem eventuellen Anschluß eingetrieben werden sollen - keine Ahnung.

Nun möchte ich dieses Grundstück wieder verkaufen. Da die Käufer dann dort ein Haus errichten werden, wird beim dann zu erfolgenden Hausanschluß der Wasserzweckverband sicherlich auch über die Erschließungskosten stolpern.

Nun gibt es in den Kaufverträgen ja immer den Passus „Rechnungen für abgeschlossene Erschließungen gehen - auch wenn noch nicht erteilt - an den bisherigen Besitzer“ etc pp.

Sind die Verlegung der Wasserleitung vor dem Grundstück und der Anschluß der Abzweigung bis ins Haus zwei Paar Schuhe?
Oder ist die Erschließung noch nicht abgeschlossen und damit gehen mich die Kosten nichts an?

Gruß,
Martin

Hallo Martin,

Da auf meinem Grundstück kein Haus steht, wurde natürlich auch
kein Hausanschluß gelegt - jedoch war ich sehr erstaunt, daß
mir nicht die Rechnung für die Erschließungskosten (die nach
Meter Straßenfront berechnet werden) ins Haus flatterte.
Aus verständlichen Gründen habe ich auch nicht nachgefragt :wink:
Ob man mich „vergessen“ hat - oder die Baukosten für die
Wasserleitung erst bei einem eventuellen Anschluß eingetrieben
werden sollen - keine Ahnung.

Das sind zwei paar Schuhe. Die Erschließung des Grundstücks wird durch die Gemeinde gemacht, der Hausanschluss ist deine Sache (oder die den Käufers).
Warum du für die Erschließungskosten nicht heran gezogen wurdest?? Da kannst du nur bei der Verwaltung nachfragen (schlafende Hunde wecken). Haben die Nachbarn denn einen Erschließungskostenbescheid (keine Rechnung!!) erhalten? Bist du vor Beginn der Maßnahme auf die voraussichtlich auf dich zukommenden Kosten hingewiesen worden?
Es kann übrigens einige Zeit dauern, bis die Kosten erhoben werden. Vielleicht werden ja noch andere Maßnahmen durchgeführt und man will die Kosten auf einen Schlag erheben.

Nun möchte ich dieses Grundstück wieder verkaufen. Da die
Käufer dann dort ein Haus errichten werden, wird beim dann zu
erfolgenden Hausanschluß der Wasserzweckverband sicherlich
auch über die Erschließungskosten stolpern.

Spätestens dann.

Sind die Verlegung der Wasserleitung vor dem Grundstück und
der Anschluß der Abzweigung bis ins Haus zwei Paar Schuhe?

genau das

Oder ist die Erschließung noch nicht abgeschlossen und damit
gehen mich die Kosten nichts an?

kommt drauf an 7S:open_mouth::9

gRU?
HaWeThie

Hallo,

Das sind zwei paar Schuhe. Die Erschließung des Grundstücks
wird durch die Gemeinde gemacht, der Hausanschluss ist deine
Sache (oder die den Käufers).

Naja, auch nicht ganz - die Arbeiten wurden durch den von der Gemeinde beauftragten Wasserzweckverband erledigt. Und der Hausanschluß bis zur Wasseruhr gehört ja auch noch zu deren Zuständigkeitsbereich. Selber die Leitung eingraben darf man ja leider nicht (außer man läßt sich an der Straße einen Schacht mit Wasseruhr setzen - der ist aber ca. so teuer wie der ganze Hausanschluß)…

Die Nachbarn haben alle ihre Rechnung erhalten, schon lange… haben natürlich vorher auch Informationen erhalten, wie lang ihre Straßenfront ist und was sie voraussichtlich bezahlen müssen.
Rechnungserhebung bei den Nachbarn war übrigens komplett Erschließung und Hausanschluß zusammen.
Ich habe nie was erhalten. Ich denke mal, so lange ich nicht nachfrage, kommt auch nix mehr.

Die Frage ist nur einfach die - ich möchte verständlicherweise für die Erschließung nichts bezahlen, da ich ja in dem Sinne nichts davon gehabt habe.
Bzw. wenn es meine Aufgabe ist, die Erschließung zu bezahlen, müßte ich den Preis des Grundstückes nochmal anheben - schließlich ist ja mit der Erschließung auch eine Wertsteigerung eingetreten.

Aber es ist sicherlich auch nicht im Interesse der Käufer, jetzt nachzufragen, was mit den Kosten ist, da es auch noch etwas dauern wird, bis sie ihr Haus bauen werden - von daher könnten auch die das Geld noch etwas behalten :wink:

Alles gar nicht so einfach.

Gruß,
Martin

Hallo Martin,

Was sagt denn der Bebauungsplan zu deinem Grundstück. Wenn dein Grundstück bisher als Landwirtschaftliche Fläche bewertet ist, wird es auch bei Erschließungsmaßnahmen nicht berücksichtigt.

Zum zweiten, daß „vor“ deinem Grundstück eine Wasser- (und auch Abwasser-???)leitung liegt, sagt nicht, daß dein Grundstück erschlossen ist.

Es ist es dann erst, wenn die Leitungen von der Versorgungstrasse bis „auf“ dein Grundstück führen.

Zum Kaufvertrag: laß die Klausel einfach ändern indem du das Grundstück als unerschlossen verkaufst. somit fallen alle Erschließungskosten zu Lasten des Käufers, da er ja dann die Erschließung beantragen muß.

gruss
winkel