Wann Mahnung

Hallo !

Wenn man eine Zahlungserinnerung bekommt, in der drinsteht bis wann der Betrag gezahlt werden muss, sagen wir mal als Beispiel der 5. Januar 2006, und man überweist das Geld erst an diesem 5. Januar 2006, muss man dann damit rechnen dass man eine Mahnung bekommt, oder ist das als Wahrung der Frist ausreichend ? Das Geld ist dann ja noch nicht auf dem Konto des Rechnungsstellers…

Danke und Gruß,
Micha

Hallo !

Wenn man eine Zahlungserinnerung bekommt, in der drinsteht bis
wann der Betrag gezahlt werden muss, sagen wir mal als
Beispiel der 5. Januar 2006, und man überweist das Geld erst
an diesem 5. Januar 2006, muss man dann damit rechnen dass man
eine Mahnung bekommt, oder ist das als Wahrung der Frist
ausreichend ? Das Geld ist dann ja noch nicht auf dem Konto
des Rechnungsstellers…

Die rechtliche Antwort: Geldschulden sind Schickschulden, d.h. wenn am
5.Januar kein Geld auf dem Konto ist, darf der Gläubiger
einen Rechtsanwalt einschalten, selber mahnen o.ä. und der Schuldner muss die Kosten dafür als Schadensersatz wegen Verzug tragen.

Die lebenspraktische Antwort: Wenn es sich wirklich erst um die
„Zahlungserinnerung“ handelt und das Geld 2-4 Banktage später da ist wird das niemand machen, sondern froh sein, dass er ohne großen Aufwand an sein Geld gekommen ist.
Wenn doch eine Mahnung rausgeht, liegt das meist daran, dass
sich Zahlungseingang(serfassung) und der Postversand überschneiden. Steht ja auch meistens in der Mahnung oder lässt sich durch kurzes Telefonat klären.
Falls der Gläubiger wirklich Ärger machen sollte:
Noch mal bei w-w-w nachfragen.