Wann nach Urteil zahlen?

Ein Beklagter (Vermieter) ist vom Gericht (Mietangelegenheit)rechtskräftig zu Schadenersatz gegenüber dem Mieter verurteilt worden.
Innerhalb welcher Frist muss der Beklagte und vor Gericht unterlegene Vermieter die vom Gericht festgestellte Summe Schadenersatz an den Mieter zahlen??

Sofort.

Hallo,

erst mit Rechtskraft des Urteils, denn der Beklagte könnte gegen das Urteil innerhalb der Fristen noch Rechtsmittel einlegen!

Hallo,

erst mit Rechtskraft des Urteils,

Zitat aus dem UP:

ist vom Gericht
rechtskräftig zu Schadenersatz … verurteilt worden.

Worauf soll er nun noch warten?

Gruß
Kreszenz

erst mit Rechtskraft des Urteils, denn der Beklagte könnte
gegen das Urteil innerhalb der Fristen noch Rechtsmittel
einlegen!

Leider kann nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen vollstreckt werden, sondern auch als solchen, die für vorläufig vollstreckbar erklärt wurden (§ 704 ZPO). Für vorläufig vollstreckbar werden fast alle Urteile erklärt (§§ 708 f. ZPO). Dein Vorschlag ist daher ganz schön unsinnig und gefährlich.

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