Hallo zusammen,
wenn ein Kauf-Vertrag noch dieses Jahr notariell beurkundet wird, die Zahlung und damit der Eigentumsübergang aber erst im nächsten Jahr liegen:
- Wann wird dann die Grunderwerbssteuer fällig?
Ab Januar 2015 steigt der Grunderwerbssteuersatz.
- Falls die Steuer erst nächstes Jahr fällig wird, gilt dann der aktuelle oder der zukünftige Steuersatz?
Über Antworten würde ich mich freuen. Danke!