Ware leider Ausverkauft? Die Dritte

Hallo an alle Experten!

man hat im Internet Ware zum absoluten Schnäppchenpreis erstanden und auch eine Bestätigungse-mail erhalten, über die gekaufte Ware. Zwei Tage später erhält man eine neue E-Mail, dass die Ware leider nicht mehr am Lager sei, da sie über das Ladenlokal verkauft worden sei und erst später aus dem Internetshop entfernt wurde. Man besteht auf sein Recht und es wird einem andere, „höherwertige“ (Hausmarkenware) angeboten. Man hat zuerst zugesagt, aber da diese erst im Dezember lieferbar ist und man gesehen hat, dass baugleiche Ware im shop wieder vorhanden ist (andere Farbe), gesagt, dass man diese lieber hätte. Nun sagt er, dass ginge nicht, diese wäre nur für den regulären Preis zu erhalten! Was kann man tun? Die Differenz beläuft sich auf ca. 240 €.
Vielen Dank schonmal im vorraus
MfG Lars123

Hallo an alle Experten!

man hat im Internet Ware zum absoluten Schnäppchenpreis
erstanden und auch eine Bestätigungse-mail erhalten, über die
gekaufte Ware. Zwei Tage später erhält man eine neue E-Mail,
dass die Ware leider nicht mehr am Lager sei, da sie über das
Ladenlokal verkauft worden sei und erst später aus dem
Internetshop entfernt wurde. Man besteht auf sein Recht und es
wird einem andere, „höherwertige“ (Hausmarkenware) angeboten.
Man hat zuerst zugesagt, aber da diese erst im Dezember
lieferbar ist und man gesehen hat, dass baugleiche Ware im
shop wieder vorhanden ist (andere Farbe), gesagt, dass man
diese lieber hätte. Nun sagt er, dass ginge nicht, diese wäre
nur für den regulären Preis zu erhalten!

Was kann man tun?

Nichts. Zweifelhaft ist schon, ob ein Kaufvertrag über die erste Sache zustande gekommen ist (Internetangebot = kein Angebot im Rechtssinne; die Bestätigungsmail wahrscheinlich ebenfalls nicht). Wenn man davon ausgehen möchte, so hat sich dieser aber jedenfalls erledigt. Denn es wurde ein Ersatzartikel angeboten und der Kunde hat zugestimmt:

Man hat zuerst zugesag

Also besteht nun der Vertrag über die zweite Sache statt über die erste.

Levay

Also kann man garnichts machen?
kann doch nicht sein, dass einer Ware offeriert und wenn ein anderer die kaufen will der eine sagt, sorry, geht nicht?
Kann man dann wenigstens auf die andere Ware bestehen?
gibt es keinen Paragraphen, mit dem man drohen kann? Anwalt etc.?
Vielleicht weiß der eine ja auch garnicht, dass das garkein Kaufvertrag ist.

MfG

Was kann man tun?

Nichts. Zweifelhaft ist schon, ob ein Kaufvertrag über die
erste Sache zustande gekommen ist (Internetangebot = kein
Angebot im Rechtssinne; die Bestätigungsmail wahrscheinlich
ebenfalls nicht). Wenn man davon ausgehen möchte, so hat sich
dieser aber jedenfalls erledigt. Denn es wurde ein
Ersatzartikel angeboten und der Kunde hat zugestimmt:

Man hat zuerst zugesag

Also besteht nun der Vertrag über die zweite Sache statt über
die erste.

Levay

Hallo,

Also kann man garnichts machen?

Nein

kann doch nicht sein, dass einer Ware offeriert und wenn ein
anderer die kaufen will der eine sagt, sorry, geht nicht?

Doch. Solange kein Kaufvertrag besteht. Keiner ist verpflichtet dir etwas zu verkaufen.

Kann man dann wenigstens auf die andere Ware bestehen?

Welche „andere“. Insgesamt ist hier von 3 Produkten die Rede. Man kann bestehen, wenn man einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

gibt es keinen Paragraphen, mit dem man drohen kann? Anwalt
etc.?

Drohen kannst Du natürlich, auch mit deinem großen Bruder. Aber entweder du machst dich lächerlich oder begehst Nötigung, je nach Inhalt der Drohung. Und ein Anwalt wird sich nicht als reine Drohgebärde missbrauchen lassen.

Vielleicht weiß der eine ja auch garnicht, dass das garkein
Kaufvertrag ist.

Na klar. Dann erzähl ihm doch, dass im Himmel Jahrmarkt ist. Vielleicht glaubt er das ja auch.

Gruß

S.J.

kann doch nicht sein, dass einer Ware offeriert und wenn ein
anderer die kaufen will der eine sagt, sorry, geht nicht?

Doch, das kann sein. Aber du hast mein Posting nicht richtig verstanden, denn darum geht es hier überhaupt nicht. Selbst WENN du einen Kaufvertrag über die erste Sache abgeschlossen haben solltest, wäre dieser durch den zweiten Vertrag („Möchten Sie stattdessen das andere Produkt haben“ + „Ja, ich will“ = Vertrag) überholt. Dann wäre der zweite Vertrag eben ein Änderungsvertrag. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, und du hast davo Gebrauch gemacht.

Kann man dann wenigstens auf die andere Ware bestehen?

Wenn man dir diese Ware so ausdrücklich angeboten und du Ja gesagt hast, dann kann man das natürlich. Da liegt ja ein Kaufvertrag vor.

gibt es keinen Paragraphen, mit dem man drohen kann?

Du kannst mir jedem Paragrafen drohen, nur wird dir das nichts bringen. Es gibt keinen Paragrafen, der dir hier weiterhelfen wird.

Anwalt
etc.?

Natürlich kannst du mit einem Anwalt drohen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Käufer davon beeindrucken lässt, ist aber gering. Zudem ist das nun wirklich keine Rechtsfrage mehr.

Vielleicht weiß der eine ja auch garnicht, dass das garkein
Kaufvertrag ist.

Tja, vielleicht! Sieht aber nicht so aus, denn sonst würde er sich hüten, sich so zu verhalten, wie er sich nun mal verhält.

Levay